Europäischer Gerichtshof korrigiert deutsche Asylpraxis

„Wieder einmal musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) die rigide Rechtsprechung und Asylentscheidungspraxis in Deutschland korrigieren. Das war auch dringend notwendig. Afghanische Flüchtlinge erhalten in Deutschland bislang, wenn überhaupt, vor allem einen so genannten Abschiebungsschutz. Das ist der unsicherste Schutzstatus, der zudem unter anderem keine Rechte auf Familiennachzug vermittelt. Doch afghanische Flüchtlinge brauchen einen Schutzstatus, der ihnen Sicherheit verschafft und eine schnelle Integration ermöglicht“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, anlässlich des heutigen Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs zu den Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes. Die Abgeordnete weiter: weiter …

Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder umfassend ermöglichen!

„Die Zahl der monatlich erteilten Visa zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist zuletzt wieder eingebrochen. 1000 Visa können monatlich erteilt werden, doch im Dezember 2020 waren es gerade einmal 410, nach 559 im November und 916 im Oktober. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Geflüchteten, die zum Teil seit Jahren darauf warten, mit ihren engsten Angehörigen zusammenzukommen. Die maßgebliche Verantwortung liegt bei Außenminister Maas, der in seinem Ministerium umgehend für eine großzügigere und schnellere Visumserteilung sorgen muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Jelpke weiter: weiter …

BAMF muss syrischen Kriegsverweigerern Flüchtlingsschutz gewähren

„Der Europäische Gerichtshof hat dem BAMF heute eine klare Vorgabe gemacht: Wehrpflichtige, die sich durch Flucht Kriegsverbrechen und menschenrechtswidrigen Militäreinsätzen entziehen, sind Flüchtlinge, die einen internationalen Schutzstatus erhalten müssen. Indem das BAMF diesen Menschen in der Vergangenheit nur subsidiären Schutz gewährte, wurde ihnen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug versagt. Das war eine unerträgliche Fehlentscheidung, die jetzt schnellstmöglich korrigiert werden muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Bezug auf das heute ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-238/19. Jelpke weiter: weiter …

Behinderung des Familiennachzugs ist schäbig und verfassungswidrig

„Nur rund 12.200 Visa zum Familiennachzug wurden seit August 2018 an Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz erteilt – fast ein Viertel weniger, als möglich gewesen wären. Und das, obwohl beim Auswärtigen Amt etwa 24.000 Terminanfragen für Anträge auf Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorliegen. Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben auf 1.000 Visa pro Monat war schäbig und verfassungswidrig. Dass es den Behörden nicht einmal gelingt, dieses klägliche Kontingent voll auszuschöpfen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Jelpke weiter: weiter …

Familiennachzug muss für alle Flüchtlinge möglich sein!

„Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer als uns die Bundesregierung immer weiß machen wollte – von den absurden Horrorszenarien der AfD oder der BILD-Zeitung mal ganz zu schweigen. Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde. Das Recht auf Familienleben muss endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten – und das sind subsidiär Schutzberechtigte, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, genauso wie Flüchtlinge nach der Genfer Konvention“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug. Aus der Antwort geht hervor, dass im ersten Quartal 2019 weltweit nur 3.735 Visa für den Nachzug zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen erteilt wurden. Das sind etwa 80 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum von vor zwei Jahren. Die Abgeordnete weiter: weiter …

Recht auf Familienleben muss wieder für alle Flüchtlinge gelten

„Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben war grundrechtswidrig und empörend. Doch in der Praxis wurde nicht einmal die die vereinbarte Minimalzahl von Familienzusammenführungen erreicht. Das Mindeste wäre die unkomplizierte Übertragung der Visa, die im vergangenen Jahr aufgrund der schleppenden bürokratischen Bearbeitung nicht ausgeschöpft werden konnten, auf 2019“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Daraus geht hervor, dass in den ersten fünf Monaten Seit August 2018 lediglich 2.612 Visa ausgestellt wurden, das vorgesehene Kontingent also nur zu gut 50 Prozent ausgeschöpft wurde. Jelpke weiter: weiter …

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiterhin auf extrem niedrigem Niveau

„Die Visazahlen verharren auf niedrigstem Niveau, noch weit unterhalb des ohnehin mickrigen, im Gesetz festgelegten Kontingents. Kritiker der gesetzlichen Neuregelung hatten vorhergesagt, dass vom Menschenrecht auf Familienleben bei dieser engherzigen und überaus bürokratischen Regelung in der Praxis wenig übrig bleiben wird – und so ist es gekommen. Das Recht auf Familiennachzug muss auch für subsidiär Schutzberechtigte wieder uneingeschränkt gelten“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage zum Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten. Daraus geht hervor, dass von Anfang August bis Mitte September lediglich 112 Visa erteilt wurden. Jelpke weiter: weiter …

SPD kippt beim Familiennachzug erneut um

„Die Große Koalition in spe will den Familiennachzug faktisch ins Unendliche verlängern. Die Menschenrechte von Zehntausenden Betroffenen werden damit fortwährend missachtet“, kommentiert die Linken-Politikerin Ulla Jelpke die ersten Meldungen zu Ergebnissen der Sondierungsgespräche. Die Abgeordnete weiter:

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Rede: Koalition verlängert Flüchtlingsleid

Die ständige Verschiebung des eigentlich im Plenum aufgesetzten Themas, die Entscheidung zur Wiedereinsetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte, durch die Koalition ist ein menschenrechtspolitischer Skandal. Der stattdessen diskutierte Antrag für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ist zu unterstützen, da es in einem Kriegsland keine sicheren Gebiete gibt. weiter …

Familienzusammenleben ist ein Menschenrecht

„Es ist unerträglich, wenn der Innenminister de Maizière die rasche Zusammenführung von Flüchtlingen mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen als ‚Sogeffekt‘ bezeichnet. Das Familienzusammenleben ist ein Menschenrecht, das ebenso wenig wie das Asylrecht eine Obergrenze kennt. Der Anstieg des Familiennachzugs ist angesichts der vielen schutzbedürftigen Flüchtlinge sehr moderat – und sehr viel geringer, als dies prognostiziert worden war“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die heutigen Pressemeldungen zu einem Anstieg des Familiennachzugs um 50 Prozent. Die Abgeordnete weiter:

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