BAMF verweigert Umsetzung des EuGH-Urteils zu syrischen Wehrdienstflüchtlingen

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt das EuGH-Urteil zum Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstflüchtlinge vom 19. November 2021 offenkundig nicht um: Seit dem Urteil erhielten gerade einmal 5,7 Prozent der erwachsenen männlichen Asylsuchenden im wehrdienstpflichtigen Alter aus Syrien Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). 71 Prozent erhielten hingegen nur den eingeschränkten, subsidiären Schutzstatus. Dabei nimmt das BAMF eine beschönigende Lageeinschätzung zu Syrien vor, die dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes widerspricht. Das ist in jeder Beziehung inakzeptabel“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Jelpke weiter: weiter …

BAMF muss syrischen Kriegsverweigerern Flüchtlingsschutz gewähren

„Der Europäische Gerichtshof hat dem BAMF heute eine klare Vorgabe gemacht: Wehrpflichtige, die sich durch Flucht Kriegsverbrechen und menschenrechtswidrigen Militäreinsätzen entziehen, sind Flüchtlinge, die einen internationalen Schutzstatus erhalten müssen. Indem das BAMF diesen Menschen in der Vergangenheit nur subsidiären Schutz gewährte, wurde ihnen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug versagt. Das war eine unerträgliche Fehlentscheidung, die jetzt schnellstmöglich korrigiert werden muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Bezug auf das heute ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-238/19. Jelpke weiter: weiter …