BAMF muss syrischen Kriegsverweigerern Flüchtlingsschutz gewähren

„Der Europäische Gerichtshof hat dem BAMF heute eine klare Vorgabe gemacht: Wehrpflichtige, die sich durch Flucht Kriegsverbrechen und menschenrechtswidrigen Militäreinsätzen entziehen, sind Flüchtlinge, die einen internationalen Schutzstatus erhalten müssen. Indem das BAMF diesen Menschen in der Vergangenheit nur subsidiären Schutz gewährte, wurde ihnen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug versagt. Das war eine unerträgliche Fehlentscheidung, die jetzt schnellstmöglich korrigiert werden muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Bezug auf das heute ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-238/19. Jelpke weiter:

„Ich erwarte, dass das BAMF nun von sich aus alle Ablehnungen eines Flüchtlingsschutzes an syrische Wehrdienstverweigerer überprüft und in entsprechenden Fällen einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention statt lediglich subsidiären Schutz erteilt. Das muss auch in gegebenenfalls bereits rechtskräftig gewordenen Entscheidungen geschehen und auch Wehrdienstverweigerer aus anderen Bürgerkriegsländern umfassen. Es kann nicht sein, dass Geflüchtete die Leidtragenden einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis des BAMF sind. Diese Aufgabe der Überprüfung darf nicht den ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichten aufgebürdet werden. Das BAMF hingegen hat hierfür Kapazitäten zur Genüge, wie viele hunderttausend – weitgehend sinnlose – Widerrufsprüfungen zeigen.

Die Entscheidungspraxis des BAMF ist generell viel zu restriktiv und fehlerhaft. Im letzten Jahr wurden 30 Prozent aller gerichtlich überprüften Bescheide des BAMF als rechtswidrig aufgehoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22023, Frage 16). Diese unerträglich hohe Fehlerquote wird nach der heutigen Entscheidung des EuGH vermutlich weiter ansteigen. Im BAMF muss es endlich Qualitätsverbesserungen geben, die am Grundsatz eines möglichst effektiven Flüchtlingsschutzes ausgerichtet sind. Bislang führen unter anderem politische Vorgaben zu restriktiven und vielen fehlerhaften Entscheidungen im BAMF – das muss sich dringend ändern.“