Behinderung des Familiennachzugs ist schäbig und verfassungswidrig

„Nur rund 12.200 Visa zum Familiennachzug wurden seit August 2018 an Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz erteilt – fast ein Viertel weniger, als möglich gewesen wären. Und das, obwohl beim Auswärtigen Amt etwa 24.000 Terminanfragen für Anträge auf Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorliegen. Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben auf 1.000 Visa pro Monat war schäbig und verfassungswidrig. Dass es den Behörden nicht einmal gelingt, dieses klägliche Kontingent voll auszuschöpfen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Jelpke weiter: weiter …

Familiennachzug muss für alle Flüchtlinge möglich sein!

„Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer als uns die Bundesregierung immer weiß machen wollte – von den absurden Horrorszenarien der AfD oder der BILD-Zeitung mal ganz zu schweigen. Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde. Das Recht auf Familienleben muss endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten – und das sind subsidiär Schutzberechtigte, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, genauso wie Flüchtlinge nach der Genfer Konvention“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug. Aus der Antwort geht hervor, dass im ersten Quartal 2019 weltweit nur 3.735 Visa für den Nachzug zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen erteilt wurden. Das sind etwa 80 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum von vor zwei Jahren. Die Abgeordnete weiter: weiter …