Behinderung des Familiennachzugs ist schäbig und verfassungswidrig

„Nur rund 12.200 Visa zum Familiennachzug wurden seit August 2018 an Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz erteilt – fast ein Viertel weniger, als möglich gewesen wären. Und das, obwohl beim Auswärtigen Amt etwa 24.000 Terminanfragen für Anträge auf Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorliegen. Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben auf 1.000 Visa pro Monat war schäbig und verfassungswidrig. Dass es den Behörden nicht einmal gelingt, dieses klägliche Kontingent voll auszuschöpfen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Jelpke weiter:

„Aus den Angaben der Bundesregierung geht auch hervor, dass die aufwändige Prüfung von humanitären und integrationspolitischen Aspekten durch die Ausländerbehörden faktisch für den Papierkorb ist. Das Bundesverwaltungsamt, das entlang solcher Kriterien eigentlich eine Priorisierung vornehmen sollte, reicht die Anträge quasi ungeprüft nach Antragseingang weiter, weil ihm zu wenige Fälle für eine Auswahl vorliegen. Das ist bürokratischer Irrsinn – und ein weiterer Grund, warum die Regelung verfassungswidrig ist: Denn die Berücksichtigung besonderer Einzelfallumstände müsste eigentlich zwingend erfolgen.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: Plenarprotokoll 19_133 Frage 31 Familiennachzug