Recht auf Familienleben muss wieder für alle Flüchtlinge gelten

„Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben war grundrechtswidrig und empörend. Doch in der Praxis wurde nicht einmal die die vereinbarte Minimalzahl von Familienzusammenführungen erreicht. Das Mindeste wäre die unkomplizierte Übertragung der Visa, die im vergangenen Jahr aufgrund der schleppenden bürokratischen Bearbeitung nicht ausgeschöpft werden konnten, auf 2019“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Daraus geht hervor, dass in den ersten fünf Monaten ab August 2018 lediglich 2.612 Visa ausgestellt wurden, das vorgesehene Kontingent also nur zu gut 50 Prozent ausgeschöpft wurde. Mittlerweile geht die Bearbeitung schneller, sodass im Dezember und Januar rund 1.000 Visa erteilt wurden. Jelpke weiter:

„Umso schlimmer, dass die massenhafte Verletzung des Menschenrechts auf Familienleben maßgeblich auf einem Lügengebäude fußt. Die Scharfmacher von Union und AfD hatten im Streit um die Abschaffung des Rechts auf Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge behauptet, Hunderttausende oder gar Millionen Familienangehörige würden auf den Nachzug warten. Doch es sind gerade einmal 36.000 Terminanfragen, die den deutschen Auslandsvertretungen vorliegen.

Die Beschränkungen müssen umgehend zurückgenommen werden, das Recht auf Familiennachzug muss wieder für alle Flüchtlinge gelten!“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: MF FamNZ subsidiärer Schutz