Europäischer Gerichtshof korrigiert deutsche Asylpraxis

„Wieder einmal musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) die rigide Rechtsprechung und Asylentscheidungspraxis in Deutschland korrigieren. Das war auch dringend notwendig. Afghanische Flüchtlinge erhalten in Deutschland bislang, wenn überhaupt, vor allem einen so genannten Abschiebungsschutz. Das ist der unsicherste Schutzstatus, der zudem unter anderem keine Rechte auf Familiennachzug vermittelt. Doch afghanische Flüchtlinge brauchen einen Schutzstatus, der ihnen Sicherheit verschafft und eine schnelle Integration ermöglicht“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, anlässlich des heutigen Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs zu den Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes. Die Abgeordnete weiter: weiter …

BAMF verweigert Umsetzung des EuGH-Urteils zu syrischen Wehrdienstflüchtlingen

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt das EuGH-Urteil zum Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstflüchtlinge vom 19. November 2021 offenkundig nicht um: Seit dem Urteil erhielten gerade einmal 5,7 Prozent der erwachsenen männlichen Asylsuchenden im wehrdienstpflichtigen Alter aus Syrien Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). 71 Prozent erhielten hingegen nur den eingeschränkten, subsidiären Schutzstatus. Dabei nimmt das BAMF eine beschönigende Lageeinschätzung zu Syrien vor, die dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes widerspricht. Das ist in jeder Beziehung inakzeptabel“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Jelpke weiter: weiter …

BAMF muss syrischen Kriegsverweigerern Flüchtlingsschutz gewähren

„Der Europäische Gerichtshof hat dem BAMF heute eine klare Vorgabe gemacht: Wehrpflichtige, die sich durch Flucht Kriegsverbrechen und menschenrechtswidrigen Militäreinsätzen entziehen, sind Flüchtlinge, die einen internationalen Schutzstatus erhalten müssen. Indem das BAMF diesen Menschen in der Vergangenheit nur subsidiären Schutz gewährte, wurde ihnen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug versagt. Das war eine unerträgliche Fehlentscheidung, die jetzt schnellstmöglich korrigiert werden muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Bezug auf das heute ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-238/19. Jelpke weiter: weiter …

EuGH Urteil gilt auch für Deutschland: Schutzsuchende dürfen nicht wie Verbrecher inhaftiert werden

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof Victor Orban und seine menschenrechtswidrige Abschreckungs- und Internierungspolitik gegenüber Schutzsuchenden in die rechtlichen Schranken verwiesen hat. Das Urteil hat aber auch Auswirkungen für die deutsche Asylpraxis: Die Behauptung, Schutzsuchende im Asyl-Flughafenverfahren würden nicht inhaftiert, weil sie ja jederzeit das Land wieder verlassen könnten, ist spätestens mit dem heutigen EuGH-Urteil unhaltbar geworden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heutigen Urteil des EuGH zu ungarischen Transitlagern. Jelpke weiter: weiter …

Bundesregierung verweigert jungen Flüchtlingen das Recht auf Familienleben

„Der Europäische Gerichtshof hat im April 2018 klar und deutlich entschieden, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn sie während der Asylprüfung volljährig werden. Denn das Recht auf Familienleben darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie schnell oder langsam die Asylbehörden arbeiten. Dass die Bundesregierung sich seit neun Monaten weigert, dieses formal gegen die Niederlande ergangene Urteil umzusetzen, obwohl Experten und Verbände übereinstimmend von einer Übertragbarkeit auf die deutsche Rechtslage ausgehen, ist eine Unverschämtheit. Abschreckung geht vor Kindeswohl, das ist das Motto dieser Bundesregierung“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Jelpke weiter: weiter …

EuGH-Urteil muss Anlass für eine andere EU-Asylpolitik sein

„Es ist gut und richtig, dass die muslim- und flüchtlingsfeindliche Abschottungshaltung einiger osteuropäischer Länder klar verurteilt wurde. Zugleich steht fest, dass man Schutzsuchende nicht zwangsweise in die Länder schicken kann, in denen ihnen regierungsamtlich geschürter Hass entgegenschlägt und unmenschliche Lebensbedingungen drohen. Die Alternative zum unwürdigen Hin- und Herschicken von Geflüchteten innerhalb Europas lautet: free choice“ weiter …

EuGH legt den unsolidarischen Kern des Dublin-Systems offen

„Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt: Rücküberstellungen von Flüchtlingen in formell zuständige EU-Mitgliedstaaten sind unzulässig, wenn diese aufgrund einer hohen Zahl Schutzsuchender überlastet sind. Diese Klarstellung ist ein Erfolg für die Menschlichkeit, der jetzt endlich politische Konsequenzen haben muss. Die sogenannte Dublin-Regelung ist durch ein free-choice-Modell abzulösen, das Flüchtlingen erlaubt, ihr Asylverfahren dort zu betreiben, wo sie familiäre Kontakte haben oder in Ländern, deren Sprache sie sprechen. Das erleichtert auch ihre Integration“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die EuGH-Entscheidung zu Dublin-Überstellungen nach Kroatien. Jelpke weiter: weiter …

Europäischer Gerichtshof bestätigt Menschenrechtszynismus im Asylrecht

„Der Europäische Gerichtshof befand heute, dass sich die EU Mitgliedstaaten nicht zu scheren brauchen, wenn die Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen hilfesuchend an ihre Türen klopfen. Das Gericht hat sich leider nicht getraut, die Mitgliedstaaten der EU dazu zu verpflichten, die Menschenrechte ernst zu nehmen und offenkundig Schutzbedürftigen eine sichere Einreise zu ermöglichen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. die EuGH Entscheidung zum humanitären Visa. Der Gerichtshof entschied, dass keine Verpflichtung für EU Staaten bestünde, humanitäre Visa zu erteilen und somit einen Asylantrag innerhalb der EU zuzulassen. Jelpke weiter: weiter …