EuGH Urteil gilt auch für Deutschland: Schutzsuchende dürfen nicht wie Verbrecher inhaftiert werden

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof Victor Orban und seine menschenrechtswidrige Abschreckungs- und Internierungspolitik gegenüber Schutzsuchenden in die rechtlichen Schranken verwiesen hat. Das Urteil hat aber auch Auswirkungen für die deutsche Asylpraxis: Die Behauptung, Schutzsuchende im Asyl-Flughafenverfahren würden nicht inhaftiert, weil sie ja jederzeit das Land wieder verlassen könnten, ist spätestens mit dem heutigen EuGH-Urteil unhaltbar geworden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heutigen Urteil des EuGH zu ungarischen Transitlagern. Jelpke weiter: weiter …