EuGH Urteil gilt auch für Deutschland: Schutzsuchende dürfen nicht wie Verbrecher inhaftiert werden

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof Victor Orban und seine menschenrechtswidrige Abschreckungs- und Internierungspolitik gegenüber Schutzsuchenden in die rechtlichen Schranken verwiesen hat. Das Urteil hat aber auch Auswirkungen für die deutsche Asylpraxis: Die Behauptung, Schutzsuchende im Asyl-Flughafenverfahren würden nicht inhaftiert, weil sie ja jederzeit das Land wieder verlassen könnten, ist spätestens mit dem heutigen EuGH-Urteil unhaltbar geworden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heutigen Urteil des EuGH zu ungarischen Transitlagern. Jelpke weiter:

„Der EuGH hat klargestellt, dass die Bedingungen in einer Transiteinrichtung, die Asylsuchende am Verlassen der Einrichtung hindern, einer Freiheitsentziehung gleichzusetzen sind. Der Charakter einer Haft gehe auch nicht dadurch verloren, dass die Schutzsuchenden angeblich jederzeit freiwillig ausreisen könnten – denn dadurch würden sie jegliche Aussicht auf eine Flüchtlingsanerkennung verlieren, so der EuGH. Dem widerspricht allerdings die Praxis im deutschen Flughafen-Asylverfahren eklatant.

Schutzsuchende sind keine Verbrecher, sondern häufig traumatisierte und besonders verletzliche Menschen. Deshalb sollten sie auch nicht zur Durchführung eines Asylverfahrens in Haft genommen werden! Die Flughafenverfahren mit ihrem extrem verkürzten Fristen sind eine menschenrechtliche und rechtsstaatliche Zumutung und gehören abgeschafft.“