Bundesregierung verweigert jungen Flüchtlingen das Recht auf Familienleben

„Der Europäische Gerichtshof hat im April 2018 klar und deutlich entschieden, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn sie während der Asylprüfung volljährig werden. Denn das Recht auf Familienleben darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie schnell oder langsam die Asylbehörden arbeiten. Dass die Bundesregierung sich seit neun Monaten weigert, dieses formal gegen die Niederlande ergangene Urteil umzusetzen, obwohl Experten und Verbände übereinstimmend von einer Übertragbarkeit auf die deutsche Rechtslage ausgehen, ist eine Unverschämtheit. Abschreckung geht vor Kindeswohl, das ist das Motto dieser Bundesregierung“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Jelpke weiter: weiter …