Menschenrechtsverletzungen sind in Algerien und Marokko an der Tagesordnung

„Selbst aus den Angaben der Bundesregierung geht hervor: Marokko und Algerien sind nicht sicher. Erst im Mai dieses Jahres wurden in Marokko mehrere junge Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung brutal angegriffen. Das Dunkelfeld ist vermutlich weitaus größer: Da Schwulen und Lesben bei Bekanntwerden ihrer sexuellen Orientierung Strafverfolgung droht, werden sie die meisten Übergriffe gegen sie eher geheim halten als sie öffentlich zu machen.

Auch Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten erfahren in Marokko und Algerien regelmäßig schwere Menschenrechtsverletzungen. Dass die Bundesregierung trotzdem an ihrer Einstufung dieser Länder als sicher festhält, ist ein Zynismus sondergleichen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen zur Menschenrechtssituation in Algerien und Marokko. Jelpke weiter: weiter …

Rede: Konzept sicherer Herkunftsstaaten beschneidet Schutzanspruch von Flüchtlingen

Die Bundesregierung will die Maghreb-Staaten und Georgien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstufen. Doch in den Maghreb-Staaten kommt es zu Verfolgung von Homosexuellen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie zu Folter. DIE LINKE lehnt das Konzept sicherer Herkunftsstaaten generell ab, da es den Schutzanspruch von Flüchtlingen beschneidet.
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Tunesien, Algerien und Marokko sind keine sicheren Herkunftsstaaten

„Es ist absurd, die Maghrebstaaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklären zu wollen. Gerade in Marokko und Algerien sind schwere Menschenrechtsverletzungen, politische Verfolgung, extralegale Tötungen und Folter verbreitet. Tunesien wird von einem permanenten Ausnahmezustandsregime regiert. In allen drei Ländern werden Schwule und Lesben verfolgt. Der Bundesrat muss dieser Unmenschlichkeit eine klare Absage erteilen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu der am Freitag anstehenden Bundesratsentscheidung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer. Jelpke weiter: weiter …

Artikel: Ein bisschen Folter

Maghreb-Staaten alles andere als »sicher«

Von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt am 18.06.2016)

Die Grünen haben die Bundesratsabstimmung über die Einstufung Marokkos, Algeriens und Tunesiens zu »sicheren Herkunftsstaaten« verschieben lassen. Das ist weder ein Sieg für die Menschenrechte noch ein Zeichen, dass die Grünen zu konsequentem Eintreten für das Asylrecht zurückgefunden hätten. Sie brauchen nur Aufschub, um weiter zu verhandeln. weiter …

Rede: Maghreb-Staaten: Wo gefoltert und verfolgt wird, sind die Menschen nicht sicher!

Die Bundesregierung plant mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten die weitere Ausgrenzung von Flüchtlingen und Aushöhlung des Asylrechts. Allen Schutzsuchenden aus diesen Ländern unterstellt, dass ihre Asylanträge „offensichtlich unbegründet“ sind. Eine solche Vorverurteilung lässt das Recht auf ein faires individuelles Asylverfahren zur Farce verkommen. In Marokko, Algerien und Tunesien werden Frauenrechte, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit missachtet. Homosexuelle werden verfolgt und diskriminiert. In allen drei Staaten wird regelmäßig gefoltert. All diese Menschenrechtsverletzungen stellen asylrelevante Verfolgungsgründe dar und sprechen ganz klar gegen eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten.
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Alibi-Anhörung mit Gefälligkeitsgutachten

„Die heutige Sachverständigenanhörung ist eine Farce. Nur die Opposition hat sich darum gekümmert, unabhängige Fachleute einzuladen. Zwei von den drei Sachverständigen der großen Koalition hingegen stammen quasi aus den eigenen Reihen und können zu der Situation in den drei Maghreb-Staaten… weiter …

Rede: Maghreb-Staaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten

TOP 6 der 164. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039

Vor der Einstufung eines Landes als sicher muss umfassend anhand unabhängiger Quellen geprüft werden, ob die Menschenrechte und die rechtsstaatlichen Prinzipien dort eingehalten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1996 ganz klar vorgeschrieben. Doch diese höchstrichterlichen Vorgaben werden von der Bundesregierung überhaupt nicht eingehalten; sie werden sogar eiskalt ignoriert. Dabei geht aus zahlreichen solcher Quellen hervor: Algerien, Marokko und Tunesien sind für viele Menschen nicht sicher. weiter …

Bundesregierung räumt ein: Anteil Asylsuchender aus Maghrebstaaten liegt unter einem Prozent

„Gerade einmal 0,98 Prozent der im Februar 2016 neuregistrierten Flüchtlinge kamen aus Marokko, Tunesien und Algerien. Anders als die Bundesregierung uns weismachen will, sind die Flüchtlingszahlen aus diesen Ländern schon länger rückläufig und im Verhältnis sehr gering. Im Dezember 2015 kamen nur noch 4,2 Prozent aller erstregistrierten Asylsuchenden aus den Maghrebstaaten, im Januar 2016 nur noch 3,7 Prozent und im Februar 2016 nicht einmal mehr ein Prozent“, führt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Antwort von Staatssekretärin Dr. Emily Haber auf eine aktuelle Nachfrage zu den im Februar 2016 im EASY-System neu registrierten Asylsuchenden aus. Im Hinblick auf ihre Teilnahme an einer Delegationsreise von Mitgliedern des Innenausschusses nach Marokko führt Jelpke weiter aus: weiter …