Rede: Maghreb-Staaten: Wo gefoltert und verfolgt wird, sind die Menschen nicht sicher!

Rede zu TOP 17 der 171. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039

 

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben eigentlich am Anfang Ihrer Rede all die Argumente gebracht, warum Algerien, Marokko und Tunesien nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden dürfen; denn Sie haben im Grunde genommen bestätigt, dass es in diesen Ländern erhebliche Menschenrechtsverletzungen gibt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da haben Sie aber nicht zugehört!)

Deswegen sagen wir hier auch ganz klar: Das Asylrecht darf nicht weiter eingeschränkt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Schutzsuchende haben das volle Recht auf Asyl!

(Michael Frieser (CDU/CSU): Haben sie ja trotzdem!)

Was bedeutet es denn, wenn diese drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden? Das bedeutet, dass die Asylsuchenden von dort aus Sicht hiesiger Behörden einen unbegründeten Asylantrag stellen, und zwar alle. Das bedeutet, dass sie in Sonderlagern untergebracht werden, dass sie einer verschärften Residenzpflicht unterliegen, dass sie von allen möglichen Integrationsmaßnahmen, die von Anfang an nötig wären, ausgeschlossen sind. Dieses Recht auf ein faires Asylverfahren, der Anspruch auf eine individuelle Beurteilung muss weiterhin voll anerkannt werden. Wir lehnen ein Asylrecht zweiter Klasse grundsätzlich ab.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Berichten von Amnesty International und dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, UNHCR, die der Bundesregierung vorliegen, geht eindeutig hervor, wie weitgehend diese Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten sind. An vielen Einzelbeispielen wird das dort beschrieben. Diese Organisationen lehnen es ebenfalls ab, dass wir bei diesen Ländern von sicheren Herkunftsstaaten reden.

In allen drei Ländern gibt es schwere Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel die Verletzung von Frauenrechten. Sie selber haben eben das Beispiel genannt. Wenn eine Minderjährige vergewaltigt wird und der Vergewaltiger sie heiratet, geht er straffrei aus. Das ist doch ein Skandal. Stellen Sie sich das einmal vor!

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit werden dort missachtet. Ich nenne weiterhin die Homosexuellenverfolgung. Homosexuelle müssen nach wie vor mit Strafverfolgung und Inhaftierung bis zu drei Jahren rechnen. Nicht zu vergessen: In allen Ländern wird gefoltert. In Marokko gibt es nicht die Unschuldsvermutung. Wer nicht geständig ist, kann nicht vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Also wird häufig ein Geständnis durch Folter erzwungen, damit eine Verurteilung  stattfinden kann. Auch das sind Skandale.

Wer zum Beispiel die völkerrechtswidrige Besatzung in der Westsahara in Marokko kritisiert, muss damit rechnen, inhaftiert zu werden. In Tunesien hat es mehrere Fälle gegeben, wo Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden beispielsweise auf protestierende Arbeitslose, auf Menschen, die für ihre Rechte eingetreten sind, geschossen haben. Auch in anderer Form sind dort Menschenrechte verletzt worden.

All das sind relevante Asylgründe. Beispielsweise der Jurist Reinhard Marx, aber auch Amnesty International haben in der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass es überhaupt keinen Grund gibt, diese Länder als sicher einzustufen. Auch wenn es sich nur um wenige Fälle und um keine Systematik handeln sollte, wie Sie sagen, ist das schon asylrelevant, und das darf nicht dazu führen, dass man diese Länder als sicher einstuft.

Die Bundesregierung, aber auch wir hier im Parlament haben – das hat uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben – eine besondere Sorgfaltspflicht, zu prüfen, ob es Menschenrechtsverletzungen gibt. Hier ist nicht die Rede von Systematik. Es reicht, dass Gruppen diskriminiert oder verfolgt werden. Diskriminierung oder Verfolgung muss nicht die Masse der Menschen betreffen, die in diesen Ländern leben.

Im Übrigen hat die Bundesregierung in der Begründung zum Gesetzentwurf nicht dargelegt, welche Stellungnahmen von welchen NGOs inwiefern berücksichtigt wurden. Zum Beispiel sagen die Kirchen, Pro Asyl, das Deutsche Institut für Menschenrechte und Amnesty International – deren Vertreter waren zur Sachverständigenanhörung eingeladen – Nein zur Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Frau Kollegin, achten Sie bitte auf die Zeit.

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Dass so wenige kämen ‑ das ist Ihr Argument, das Sie immer wieder vorbringen ‑, hat das Bundesverfassungsgericht lediglich als ein Indiz bezeichnet, aber nicht als einen wirklichen Handlungsgrund, Staaten als sicher einzustufen.

Das entscheidende Kriterium für eine solche Einstufung als sicherer Herkunftsstaat – Sie stellen ja immer wieder darauf ab, es kämen so wenige – ist vor allen Dingen die Lage dort in den Ländern. Entscheidend ist vor allem, ob die Menschen dort sicher sind vor Verfolgung, Folter und Diskriminierung. Genau das ist nicht gewährleistet. Deswegen fordern wir, dass es keine weiteren Einschnitte in das Grundrecht auf Asyl gibt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Frau Kollegin, Sie müssen nun zum Schluss kommen.

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Ja. – Zum Schluss möchte ich einfach sagen: Wer diese Länder als sicher einstuft, ermutigt auch ihre Regierungen, weiterhin diese Menschenrechtsverletzungen zu praktizieren. Schon deswegen muss man ganz klar sagen: Nein, Menschenrechtsverletzungen der Art, wie sie hier vorgetragen wurden, können von uns nicht akzeptiert und nicht auch noch belohnt werden, indem man diese Länder als sicher einstuft.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

 

 

Stellungnahmen von RA Dr. Reinhard Marx und Amnesty International zum Download:

18(4)546 B – Stellungnahme RA Dr. Marx zu sicheren Herkunftsstaaten – 18-8039

18(4)546 C – Stellungnahme Judith zu sicheren Herkunftsstaaten – 18-8039