Mehr als drei Viertel der beklagten Afghanistan-Bescheide des BAMF rechtswidrig

„Während Seehofer und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet in rechtspopulistischer Manier weitere Abschiebungen nach Afghanistan fordern, sind afghanische Geflüchtete vor deutschen Gerichten zunehmend erfolgreich darin, ihr Recht auf Schutz einzuklagen: Mehr als drei Viertel der beklagten Afghanistan-Bescheide des BAMF erwiesen sich im bisherigen Jahr bei inhaltlicher Prüfung durch die Gerichte als rechtswidrig. Das ist eine bereinigte Aufhebungsquote von 76 Prozent (im Gesamtjahr 2020 waren es noch 60 Prozent)! In 3203 Fällen hatte die Asylbehörde Asylsuchenden aus Afghanistan den dringend benötigten Schutz vorenthalten oder einen unzureichenden Schutzstatus erteilt. Solche Fehlerquoten sind unerhört, denn immerhin geht es bei den Entscheidungen um Leben und Tod“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu Abschiebungen nach Afghanistan. Jelpke weiter:

„Es ist völlig klar, dass es keine einzige weitere Abschiebung nach Afghanistan geben darf. Denn dort gibt es keine Sicherheit, nirgendwo und für niemanden! Auch Straftäter verdienen es nicht, in den Tod geschickt zu werden – es ist beschämend, dass man das überhaupt betonen muss. Die Zahl der zivilen Opfer befindet sich aktuell auf dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen 2009. Allein im Mai und Juni 2021 wurden in dem kriegsgeschüttelten Land 2392 Zivilisten verletzt oder getötet. Unter den Getöteten war auch ein Mann, der im Februar aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben wurde. Er hatte sich einem Rekrutierungsversuch der Taliban widersetzt und wurde dann bei einem Granatenangriff auf sein Haus tödlich verletzt. Diese tragische Geschichte zeigt einmal mehr: Wer in den Krieg abschiebt, nimmt den Tod der Betroffenen billigend in Kauf. Es braucht einen sofortigen Abschiebestopp!“

Die Antwort auf meine Schriftliche Frage kann hier eingesehen werden: Abschiebungen AFG und Klagen