Überlastung von Verwaltungsgerichten durch Klagen von Geflüchteten von Regierung verschuldet

„Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für die Überlastung der Verwaltungsgerichte mit Klagen von Geflüchteten. Denn ihre politischen Vorgaben führen dazu, dass nach dem BAMF nun die Verwaltungsgerichte mit Asylverfahren überlastet werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur ergänzenden Asylstatistik für das zweite Quartal 2017 (Drs. 18/13551). Demnach hat sich die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im letzten halben Jahr fast verdoppelt (283.342). Es gab 146.000 neue Klagen von Januar bis Mai 2017, fast 60.000 allein von afghanischen und syrischen Flüchtlingen, die besonders hohe Erfolgschancen bei Gericht (60 bzw. 79 Prozent) haben. Jelpke weiter:

„Gerade bei Ablehnungen afghanischer Flüchtlinge kommt es sehr häufig zu fehler- und mangelhaften Bescheiden aufgrund der politischen Vorgabe aus dem BMI, die Anerkennungsquote trotz erheblich gestiegener Gefahren drastisch zu senken. Bei den Verwaltungsgerichten stapeln sich die Akten, unter anderem, weil afghanische Asylsuchende mit dem falschen Hinweis auf angeblich sichere Gebiete reihenweise abgelehnt werden und dann von den Gerichten doch einen Schutzstatus zugesprochen bekommen.

Auch die Verweigerung des Familiennachzugs durch den nur subsidiären Schutzstatus für viele syrische Flüchtlinge sorgt für zehntausende Klagen, die von den Flüchtlingen übrigens in vier von fünf Fällen gewonnen werden. Die Abschreckungspolitik der Bundesregierung steigert die Bürokratie in Behörden und Gerichten, den betroffenen Flüchtlingen wird hingegen der benötigte Schutz und die Sicherheit versagt, die sie für eine gute Integration so dringend benötigen.“

Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen:

1813551