Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss auch in der Krise gelten

„Das Infektionsschutzgesetz darf nicht zur gänzlichen Aushebelung der Grundrechte wie des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit missbraucht werden. Auch in der Corona-Krise muss es möglich sein, unter Beachtung von Vorgaben zum Gesundheitsschutz gemeinschaftliche Proteste durchzuführen“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den gestrigen Verboten und Polizeiübergriffen auf Proteste des Bündnisses Seebrücke in Berlin, Frankfurt und Hamburg, das sich für die Rettung von Flüchtlingen aus den völlig überfüllten und von Corona-Ausbrüchen bedrohten Lagern in Griechenland einsetzt, sowie den Polizeiübergriffen auf Aktivisten. Die Abgeordnete weiter:

„Es gibt keinerlei Rechtfertigung für Verbote und Polizeiübergriffe auf Protestaktionen des Bündnisses Seebrücke. Die Aktivisten hatten bereits bei der Anmeldung sorgfältig auf den Schutz der Gesundheit der Teilnehmenden wie den nötigen Mindestabstand geachtet oder alternative Aktionsformen wie das individuelle Ablegen von Plakaten oder das Abhalten von Autokonvois gewählt, die eine Gesundheitsgefährdung durch Corona weitgehend ausschließen.

Dass Versammlungen auch unter Beachtung der Maßgaben des Infektionsschutzes grundsätzlich möglich sind, zeigt eine für heute angemeldete Mahnwache einer Anti-Atom-Initiative gegen einen Uran-Transport für Münster.“