Bundesregierung: Keine Täuschungen in Bremer BAMF-Außenstelle

„Es hat in der Bremer BAMF-Außenstelle keinen Skandal gegeben. Skandalös ist vielmehr die groteske Skandalisierung einer liberalen Entscheidungspraxis in Bremen, die menschenrechtlich geboten war“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Sachstand zu Verdächtigungen gegenüber der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF. Jelpke weiter:

„Der ehemaligen Leiterin des Bremer BAMF war vorgeworfen worden, sie habe tausendfach Asylsuchende ohne Rechtsgrundlage anerkannt, von Korruption und kriminellen Machenschaften war die Rede. Doch nachdem tausende positive Bescheide aus Bremen überprüft wurden, muss die Bundesregierung nun einräumen, dass bislang keine einzige Aufhebung einer positiven Feststellung aufgrund einer Identitätstäuschung oder einer Täuschung über die Herkunft erfolgte.

Nach einer aufwändigen Überprüfung von 18.000 seit 2000 in Bremen ausgesprochenen Anerkennungen geht die Bundesregierung von gerade einmal 52 Fällen aus, in denen angeblich zu Unrecht ein Schutzstatus erteilt worden sei. Aber was gilt der Bundesregierung als unrechtmäßiges Vorgehen? Im Kern geht es darum, dass die ehemalige Leiterin in Bremen zu der Frage, ob anerkannte Flüchtlinge nach Bulgarien zurückgeschickt werden dürfen, eine andere Einschätzung vertrat als andere Außenstellenleiter. Ihre Einschätzung, dass ihnen dort infolge unzureichender Aufnahmebedingungen eine unmenschliche Behandlung droht, wurde von den Obergerichten mehrheitlich bestätigt. Dass die ehemalige Leiterin in Bremen Entscheidungen anderer Außenstellen korrigierte, wenn sie ihr vorgelegt wurden, war zum damaligen Zeitpunkt möglich und rechtens – in der BAMF-Zentrale geschah dies sogar noch häufiger als in Bremen, wie die Bundesregierung bestätigte.

Dass eine kompetente Beamtin kriminalisiert wird, weil sie den Überlebenden eines Völkermords – es ging um jesidische Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien – Schutz gewährte und vor einer unmenschlichen Behandlung bewahrte, wirft ein düsteres Bild auf die Verhältnisse in diesem Land.

Die eigentlichen Probleme im BAMF liegen ganz woanders: Weiterhin wird zehntausenden Schutzsuchenden im Jahr zu Unrecht Schutz verweigert – in 30.000 Fällen mussten Gerichte 2018 fehlerhafte BAMF-Bescheide zugunsten der Asylsuchenden korrigieren.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_7624 Sachstand Verdächtigungen BAMF Bremen