Ausländischen Geheimdiensten darf es nicht erlaubt werden, Exiloppositionelle in Deutschland zu verfolgen

„Dass die Bundesregierung keine Hinweise auf mögliche Anschlagspläne des iranischen Geheimdienstes auf in Deutschland lebende Exiloppositionelle hat, ist eine gute Nachricht. Denn der iranische Geheimdienst hat eine lange Tradition von politischen Morden an exilierten Oppositionellen. Als bekanntestes Beispiel sei das Mykonos-Attentat erwähnt“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Iranische Geheimdienstaktivitäten in Deutschland“ (Drs. 19/6594). Die Abgeordnete weiter:

„Ich sehe in iranischen Oppositionsgruppen wie den Volksmodjhahedin oder monarchistischen Schah-Anhängern keine demokratische Alternative zum gegenwärtigen Regime in Teheran. Doch ausländischen Geheimdiensten darf es nicht erlaubt werden, Exiloppositionelle in Deutschland zu verfolgen – und zwar unabhängig davon, wie diese Oppositionsgruppierungen politisch einzuordnen sind. Das gilt für die Geheimdienste des Mullah-Regimes genauso wie für die Spione des türkischen Präsidenten Erdogan.“

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen:

KA 19_6594 Iranische Geheimdienstaktivitäten in Deutschland