Deutschland stellt Anti-Terror-Kämpfer vor Gericht

Kaum zu glauben, aber leider auch wahr: Freiwillige, die mit dem Ziel, die Terrorbande des „Islamischen Staates“ zu bekämpfen, nach Irak oder Syrien gereist sind, müssen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Aus einer Antwort der Bundesregierung ergibt sich, dass inzwischen 249 Internationalisten aus Deutschland den Kampf gegen den IS unterstützt haben. 45 von ihnen haben die Reise seit April 2017 angetreten (zur Zahl der aktuell noch vor Ort aktiven Freiwilligen liegen keine Angaben vor). Ungefähr ein Drittel der Kämpfer sind deutsche Staatsbürger. 21 Freiwillige wurden in den letzten Jahren im Kampfgebiet getötet.

Skandalös ist, wie deutsche Ermittlungsbehörden mit diesen Anti-Terror-Kämpfern umgehen: Nach Kenntnis des BKA gab es bislang

32 Ermittlungsverfahren gegen die Rückkehrer, darunter 27 wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Davon sind bislang 16 wieder eingestellt worden. Unklar ist natürlich, inwiefern die Übersicht des BKA vollständig ist. Sicher ist nur, dass mindestens ein Viertel der Rückkehrer mit Ermittlungen rechnen muss.

Aus früheren Anfragen ist bekannt, dass damals sämtliche Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (damals waren es acht) eingestellt worden sind.  Ich gehe davon aus, dass alle oder jedenfalls die meisten jetzt noch laufenden Verfahren ebenfalls eingestellt werden.

Ich halte aber schon die Aufnahme solcher Ermittlungen für eine ausgemachte Sauerei: Einerseits ist Deutschland  Partner in der internationalen Allianz gegen den IS, andererseits wirft es Freiwilligen, die gegen die Terroristen vor, selbst Teil einer Terrorgruppe zu sein. Dahinter steht die alte, unselige Haltung der Kumpanei mit dem türkischen Regime, das den Kampf der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava für „Terrorismus“ hält.

 

Gegen diese Doppelmoral gilt es festzuhalten:

Dass es gelungen ist, den sogenannten Islamischen Staat zurückzudrängen, ist auch den Bodentruppen der kurdischen YPG und ihrer freiwilligen Kämpfer zu verdanken. Sie jetzt bei ihrer Rückkehr mit Ermittlungsverfahren zu überziehen, weil sie angeblich selbst Mitglied einer terroristischen Vereinigung seien, ist grotesk.

Die Ermittlungsbehörden schikanieren nicht nur zu Unrecht freiwillige Anti-Terror-Kämpfer, sondern sie verschwenden zugleich Ressourcen, die im Kampf gegen die Verbrecher des IS dringend benötigt werden.

Dauernd wird über Zivilcourage und Engagement gegen Verbrechen gesprochen – warum werden dann Menschen, die geholfen haben, den IS zu besiegen, als Verbrecher abgestempelt? Ich würde mir vielmehr öffentliche Anerkennung für diese Internationalisten wünschen!“

KA 19_4514 YPG Rückkehrer