Praktisch keine Härtefallpraxis beim Familiennachzug

„Ein Grundrecht ist kein Gnadenrecht! Eine weniger restriktive Härtefallregelung beim Familiennachzug bliebe deshalb ebenso menschenrechts- und verfassungswidrig, wie die derzeitige Regelung: Gerade einmal 66 Visa zum Familiennachzug wurden demnach bis zum 4. Dezember 2017 nach einer Härtefallprüfung erteilt, meldete die Bundesregierung auf meine Anfrage“, erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zu aktuellen Überlegungen, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten für ein weiteres Jahr auszusetzen und in dieser Zeit eine weniger restriktive Härtefallregelung auszuarbeiten. Jelpke weiter:

 

„Angesichts Zehntausender Betroffener ist dieser Promille-Wert noch weniger als das berühmte Feigenblatt – und das wäre bei einem geringen Prozentsatz infolge einer geänderten Härtefallregelung nicht anders! Jede über Jahre hinweg getrennte Familie ist ein Härtefall. Den Familiennachzug zu Schutzbedürftigen auszusetzen und dann in wenigen Einzelfällen eine Ausnahme davon zu machen, ist eine Regelung zur systematischen Erzeugung von Härtefällen. Die SPD darf sich auf einen solchen menschenrechtswidrigen Deal nicht einlassen, nachdem sie schon bei der Aussetzung des Familiennachzugs von der Union über den Tisch gezogen wurde. Daran sollte sich die Partei noch einmal erinnern!

Die aktuell weiter diskutierte Staffelung des Familiennachzugs ist im Übrigen längst Realität: Zwölf Monate dauert derzeit im Libanon allein die Wartezeit auf einen Termin zur Visumsbeantragung beim Nachzug zu hier lebenden Flüchtlingen. Hinzu kommt die Zeit der Visumsbearbeitung, auch das vorangegangene Asylverfahren dauerte in der Regel bereits mehr als ein Jahr. Diese langen Wartezeiten sind für die Betroffenen schier unerträglich. Wer hier weitere Bremsen einbauen will, handelt unmenschlich, brutal und menschenrechtswidrig.“

Die schriftliche Frage und Antwort der Bundesregierung ist hier einzusehen:

SF-Nr.11-263 Härtefälle 22 Familiennachzug u VisaMdB Jelpke