LINKE bringt Gesetzentwurf für Familiennachzug zu subsidiär Geschützten ein

„Die erzwungene Familientrennung bei Schutzbedürftigen ist mit Verfassungs- und Menschenrechten unvereinbar und verstößt gegen internationale Abkommen, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention. Ursprüngliche Prognosen zum Familiennachzug, mit denen der massive Einschnitt in die Grundrechte begründet wurde, haben sich als völlig überzogen und haltlos herausgestellt. Die extrem belastende und die Integration behindernde Beschränkung des Familienlebens muss deshalb sofort beendet werden“, kommentiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke den am 12.12.17 vorgelegten Gesetzentwurf von DIE LINKE., um den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten alsbald wieder zu ermöglichen.

„Es genügt nicht, die gebotene Familienzusammenführung auf der Grundlage einer Härtefallregelung zu organisieren, wie es derzeit politisch diskutiert wird. Trotz zehntausender Betroffener wurden bis heute gerade einmal 66 humanitäre Härtefallvisa erteilt. Doch es ist keine humanitäre Regelung, sondern praktizierte Inhumanität, wenn zehntausende Eltern von ihren Kindern zwangsweise über Jahre hinweg getrennt werden. Schon jetzt dauert es zum Beispiel im Libanon mehr als ein Jahr, bis überhaupt ein Visumsantrag gestellt werden kann.

Vermeintliche Horrorszenarien beim Familiennachzug sind unbegründet, die Bundesregierung sollte dies endlich offen einräumen, anstatt die Verlängerung einer unerträglichen Regelung vorzubereiten. Die SPD darf sich bei diesem Thema nicht noch einmal von der Union über den Tisch ziehen lassen.“

Der Gesetzentwurf kann unter folgendem Link abgerufen werden – 1900241Familiennachzug