Bundesregierung muss Rojava durch Rücknahme deutscher IS-Kämpfer entlasten

„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, was genau die Bundesregierung bezüglich der in Syrien in Gefangenschaft geratenen IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft unternimmt. Die Regierung sollte sich hier nicht hinter einem vermeintlichen Staatswohl verstecken, es geht schließlich auch um das Wohl der Bürger in Deutschland“, kommentiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage zum „Umgang mit IS-Rückkehrern“. Die Abgeordnete weiter:

„Für die selbstverwaltete Demokratische Föderation Nordsyrien (Rojava) sind die vielen nach der Befreiung von Raqqa und Deir Ezzor in Gefangenschaft geratenen ausländischen Terroristen eine Belastung. Denn es übersteigt die Möglichkeiten des sich erst im Aufbau befindlichen Justizsystems bei weitem, tausende Verfahren gegen ausländische Dschihadisten zu führen. Schon um zur Stabilisierung der Region beizutragen, sollte sich die Bundesregierung um die Rückführung der deutschen Dschihadisten bemühen. Diese müssen aber hier für ihre Verbrechen vor Gericht gestellt werden. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen, die sich dem IS angeschlossen haben – auch IS-Frauen haben sich in der `Sittenpolizei´ oder als Sklavenhalterinnen jesidischer Frauen und Mädchen schwere Schuld auf sich geladen. Das muss genauestens ermittelt werden. Dazu müssen endlich offizielle diplomatische Kontakte zur Demokratischen Föderation Nordsyrien eingerichtet und eine Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der Föderation aufgebaut werden. Es ist absolut unverständlicher, warum die Bundesrepublik wohl aus Rücksichtnahme auf den Diktator Erdogan den Kampf durch Nichtanerkennung der Demokratischen Föderation Nordsyrien behindert. Schließlich ist diese mit den Demokratischen Kräfte Syriens und den kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG ebenso Teil der internationalen Allianz gegen den IS wie die Bundesregierung.“

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung ist hier einzusehen:

KA-Nr.19-65_IS_Rückkehrer_