Antwort Kleine Anfrage (16/10515): Sammelanhörungen mutmaßlicher ghanaischer, nigerianischer und sierra-leonischer Staatsangehöriger

Ein häufiges „Problem“ der Ausländerbehörden bei der Abschiebung von MigrantInnen in ihr Herkunftsland („zwangsweise Rückführung“) sind fehlende Identitäts- und Passpapiere der Betroffenen. Diese haben sie bei der Flucht zurückgelassen, verloren oder in Einzelfällen aus Angst vor Abschiebung vernichtet. Um dieses „Abschiebehindernis“ aus dem Weg zu räumen, sind die Ausländerbehörden kreativ geworden und arbeiten mit teils zwielichtigen „Delegationen“ aus den mutmaßlichen Herkunftsstaaten zusammen. Die Betroffenen werden ihnen zwangsweise vorgeführt, mit dem Ziel ihre Identität feststellen zu lassen und sie dann abschieben zu können. Um Abschiebungen allgemein zu erleichtern, verhandelt die Bundesregierung mit diesen Staaten auch über so genannte Rückübernahmeabkommen. weiter …

Pressemitteilung: Auf neue Überwachungsgesetze verzichten

Das Bundesministerium der Justiz hat heute dem Bundestag einen Bericht vorgelegt, demzufolge im Jahr 2007 in zehn Ermittlungsverfahren der Große Lauschangriff auf Wohnungen vorgenommen wurde. Im Jahr zuvor waren es drei. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:
„Die Zahl von zehn Wohnraumüberwachungsmaßnahmen ist gering, aber harmlos ist sie nicht. Bedenklich ist vor allem die Tendenz der staatlichen Überwachungsgier. weiter …

Pressemitteilung: „Anti-Islamisierungs-Kongress“ verhindern!

Vom 19.09 bis zum 21.09. 2008 soll in Köln der von der rassistischen Gruppierung „Pro NRW“ organisierte Anti-Islamisierungs-Kongress stattfinden.
Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Ulla Jelpke:

Dieser Kongress zielt erkennbar darauf ab, rassistische Vorurteile zu schüren. Die Beratungen sollen dazu dienen, die immer brutaler werdende Hetze gegen Muslime in Europa zu koordinieren und zu verstärken.
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Antwort Kleine Anfrage (16/10185): Sicherheitsüberprüfungen in öffentlichen und privaten Beschäftigungsverhältnissen

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz („Schily-Paket II“) wurde der „vorbeugende personelle Sabotageschutz“ eingeführt. In Verantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft werden Personen, die in nicht-öffentlichen sicherheitsrelevanten Bereichen eine Beschäftigunbg aufnehmen wollen, durch Übermittlung ivon ihnen erfragter Daten an die Geheimdienste und andere Sicherheitsbehörden überprüft. Ziel ist, mögliche „Gefährder“ in sicherheitsrelevanten Bereichen (Flughäfen, Kraftwerke, Kriegsproduktion etc.) frühzeitig zu entdecken und gar nicht erst eine Beschäftigung aufnehmen zu lassen. Zu „Treffern“ ist es zumindest bisher selten gekommen, auch beruhten diese meist auf Vorstrafen. Wir haben uns nach aktuellen Entwicklungen erkundigt. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10186): Sicherheitsbefragungen bei Staatsangehörigen bestimmter Herkunftsländer

Wollen Menschen, die aus muslimisch geprägten Staaten, aus Kolumbien oder Nordkorea stammen (insgesamt 26 Staaten), eine Aufenthaltserlaubnis verlängern oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen, müssen sie sich in einigen Bundesländern einer so genannten Sicherheitsbefragung unterziehen. Dazu müssen die Betroffenen einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen, in dem sie nach ihrer militärischen Ausbildung, Chemie-Kenntnissen und anderen biografischen Details befragt werden. Dabei geht es auch um Kontakte zu Organisationen, denen Verbindungen zum „internationalen Terrorismus“ zur Last gelegt werden. Verweigern die Betroffenen die Beteiligung an dieser Befragung, droht ihnen die Ausweisung, sie gelten dann als Sicherheitsrisiko. Besonders betroffen sind ausländische Studierende, die meist nur auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnisse haben und meist schon durch die Fächerwahl „verdächtig“ erscheinen … weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10252): Polizei- und Zolleinsätze im Ausland

Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin der Europäischen Union, die sogenannte Europäische Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Im deutschen Kontext ist besonders brisant, dass Militäreinsätze der Zustimmung durch das Parlament bedürfen – bezüglich der Polizei gibt es lediglich eine Informationspflicht, und keinen Parlamentsvorbehalt. weiter …