Antwort Kleine Anfrage (17/999); Verfahren nach § 129/129 a, b Strafgesetzbuch

Der § 129a StGB („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) ist das Herzstück des politischen Strafrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihm wird allein schon die Mitgliedschaft in einer mutmßlichen „terroristischen“ oder „kriminellen“ Vereinigung unter Strafe gestellt. Seit 2002 ist dieser Strafrechtsparagraf auch auf Gruppierungen anwendbar, die im Ausland agieren, durch die die Sicherheit in Deutschland also nicht einmal gefährdet wird. weiter …

Pressemitteilung: Internetsperren-Vorstoß der EU-Kommission muss zurückgewiesen werden

„Der Vorstoß der EU-Kommission zur Einführung von Internetsperren muss zurückgewiesen werden, denn er geht am Kern des Problems vorbei“, erklärt Ulla Jelpke zum Vorschlag von EU-Kommissarin Cecilia Malmström, eine EU-Richtlinie zu verabschieden, die die Mitgliedstaaten zur Einführung solcher Sperren verpflichtet. Die innenpolitische Sprechern der Fraktion DIE LINKE weiter: weiter …

Pressemitteilung: Die Bedrohung ist hausgemacht

„Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129b StGB ‚Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung’ nehmen inflationär zu. Die dadurch suggerierte Bedrohung der Sicherheitslage ist jedoch hausgemacht“, erklärt Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu „Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGB in den Jahren 2008 und 2009“ (BT-Drs. 17/753). Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
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