Versammlungsverhinderungsgesetz oder grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht

Die schwarz-gelbe NRW-Regierung will ein neues Versammlungsgesetz einführen, dass von Kritikern zu Recht als Versammlungsverhinderungsgesetz bezeichnet wird. So soll das Gesetz künftig ein sogenanntes Militanzverbot enthalten, das verhindern soll, dass Versammlungen „Gewaltbereitschaft“ vermitteln oder „einschüchternd“ wirken. Darunter sollen neben dem bereits jetzt schon verbotenen – uniformiertem Auftreten  nun auch „paramilitärisches Auftreten“ sowie Auftreten in „vergleichbarer Weise“ fallen. Diese Gummiformulierung zielt wohl auf das Verbot der Bildung von Schwarzen Blöcken. Aber auch das einheitliche Auftreten von Aktiven des Klimabündnisses „Ende Gelände“ könnte darunter fallen, und selbst entschlossene Sprechchöre könnten als „einschüchternd“ ausgelegt und damit verboten werden. Der Behörden-Willkür bei der Einschränkung des Demonstrationsrechts wäre jedenfalls Tür und Tor geöffnet. Geht es nach der Landesregierung, dann muss der Name eines Versammlungsveranstalters künftig auf Einladungen zu dieser Versammlung angegeben werden. Wer etwa eine antifaschistische Demo oder eine Kundgebung für Flüchtlingsrechte veranstaltet, riskiert damit, seinen Namen als „Volksverräter“ anschließend auf einer Todesliste des faschistischen Untergrunds wieder zu finden oder Stress am Arbeitsplatz zu bekommen. Demoanmelder sollen zudem rechtlich dafür belangt werden können, wenn die Aufzüge anders als in der Anmeldung angegeben verlaufen. Zudem kann die Polizei vorher die Listen mit Namen und Adressen von Ordnern anfordern und vermeintlich unzuverlässige Personen ablehnen. Dass die Angegebenen – etwa als Ordner bei kurdischen Demonstrationen – bei dieser Gelegenheit gleich noch in diversen „Extremismus“-Dateien landen, ist bekanntlich nicht auszuschließen.

Ein „Störungsverbot“ soll das Aufrufen oder die tatsächliche Störung, Behinderung oder Vereitelung von Versammlungen unter Strafe stellen. Dieser Punkt richtet sich in der Praxis vor allem gegen antifaschistische Proteste – der Aufruf „Naziaufmarsch blockieren“ könnte dann zu einer Geld- oder Haftstrafe führen. „Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, würde bereits ein Aufruf zur gewaltfreien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden“, warnt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten NRW. Erfolgreiche Gegendemonstrationen gegen Naziaufmärsche könnten dann nur noch unter hohem persönlichen Risiko der Beteiligten oder gar nicht mehr stattfinden. „Damit würde das Versammlungsgesetz die Straße für Neofaschisten und Rechtsextremisten frei machen“, so die VVN-BdA. Besonders perfide erscheint es von daher, dass von Seiten der Landesregierung ausgerechnet der notwendige Kampf gegen Rechtsextremismus als Begründung für die geplanten Grundrechtseinschränkungen herhalten muss. Auch das offiziell gegen Nazis gerichtete Verbot von Versammlungen an „symbolträchtigen“ Orten und Tagen kann sich schnell als zweischneidiges Schwert erweisen, mit dem auch Linke in ihrer Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Geplant sind mit dem Versammlungsgesetz weiterhin mehr Rechte für die Polizei, die etwa Kontrollstellen rund um Versammlungen zur Durchsuchung und Identitätsfeststellung von Demonstrationsteilnehmern einrichten dürfen, sowie erweiterte Möglichkeiten zum Filmen erhalten soll. Unter dem Gummibegriff der Abwehr von „erheblichen Gefahren“ darf die Polizei dann nach eigenem Gutdünken die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Am Mittwoch will die Landesregierung den Entwurf in den Landtag einbringen. Anschließend wird er in den Ausschüssen und dem Parlament beraten werden. Es gibt also noch die Möglichkeit, dieses Versammlungsverhinderungsgesetz zu kippen – im Landtag aber vor allem auch durch Protest auf der Straße.

Dass es auch anders geht, zeigt derweil die im Land Berlin regierende rot-rot-grüne Koalition. Auch hier steht eine Novelle des Versammlungsgesetzes an – unter der klaren Maßgabe der Stärkung des Versammlungsrechts. Als erstes Bundesland soll ein gesetzliches Deeskalationsgebot für die Polizei eingeführt werden, die damit zur Kooperation mit den Demonstrierenden verpflichtet wird. Zivilpolizisten sollen künftig keine verdeckten Bild- und Tonaufnahmen mehr auf Demonstrationen machen dürfen. Und auch das Verbot von Vermummung und Schutzausrüstung wird gelockert, erst das Tragen und nicht schon das bloße Mitführen solcher Gegenstände wäre dann strafbar. Mit dem intern dem Vernehmen nach hart diskutierten Berliner Versammlungsgesetz will die rot-rot-grüne Koalition das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, ein „deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht“ vorzulegen.