Rede: Keine Fingerabdrücke im Personalausweis!

173. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 10. September 2020 – TOP 21 Koalition Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen Drucksache 19/21986 – zu Protokoll

 

Anrede,

 

im Titel des Gesetzentwurfs behauptet die Bundesregierung, es gehe um die „Stärkung der Sicherheit“ von Ausweisen. Aber in Wahrheit will sie alle Bürgerinnen und Bürger zwingen, künftig ihre Fingerabdrücke im Personalausweis speichern zu lassen.

Diese millionenfache Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung lehnen wir ganz klar ab, weil sie völlig unverhältnismäßig ist.

 

Der Bundesinnenminister hat jetzt auf dem Umweg über die EU das erreicht, was er immer schon angestrebt hat.

Dabei gibt die Bundesregierung selbst zu – als Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir – dass keine Notwendigkeit für diese Maßnahme besteht.

 

So schreibt sie, dass die Fingerabdrücke ZITAT „zur Echtheitsüberprüfung der Dokumente nicht benötigt“ werden.

Man braucht sie also gar nicht. Ein Fingerabdruckvergleich kann Kontrollmaßnahmen allenfalls verkürzen; zum Beispiel, wenn ein echter Ausweis durch eine Person genutzt wird, die dem Ausweisinhaber ähnlich sieht.

Das ist im letzten Jahr in Deutschland ungefähr 1000 Mal vorgekommen. Aber um solche seltenen Fälle in den Griff zu kriegen, darf man doch nicht eine ganze Bevölkerung zwingen, ihre Fingerabdrücke speichern zu lassen. In der ganzen EU sind bis zu 340 Millionen Menschen betroffen. Das ist unverhältnismäßig und riskant!

Denn die Sicherheit der Fingerabdruck-Daten ist nicht gewährleistet. Sichere Daten sind nur solche, die man gar nicht erst erfasst.

Stellen Sie sich vor, der Chip mit den Fingerabdrücken wird gehackt – das ist ein Fest für Kriminelle, die damit Betrug mit falschen Identitäten betreiben können.

 

Auf diese Missbrauchsgefahr hat auch der Europäische Datenschutzbeauftragte hingewiesen. Er hat überhaupt große Kritik an dieser Zwangsspeicherung und nennt sie unbegründet und unnötig. Darauf hätte die Bundesregierung mal hören sollen.

Das Mindeste wäre gewesen, auf eine freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke zu setzen, wie schon bisher. Derzeit lässt nur ein Drittel der Ausweis-Antragsteller in Deutschland seine Fingerabdrücke speichern. Anstatt das zu akzeptieren, greifen EU und Bundesregierung jetzt zum Zwang.

Sie haben gemeinsam dabei versagt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

 

Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf weitere unangemessene Regelungen, etwa das faktische Verbot für kleine und mittlere Unternehmen, Fotoautomaten in den Bürgerämtern zu betreiben. Darüber werden wir noch im Ausschuss zu reden haben.