Bilanz der Vereinsgesetzänderung gegen Rockerkriminalität überzeugt nicht

„Das Bild von Rockern als bösen Buben bestätigt sich bezüglich ihres Umgangs mit den Symbolverboten nicht. Vielmehr erscheinen Rocker in der Antwort der Bundesregierung als geradezu mustergültig gesetzestreue Bürger, die unverzüglich den Verboten Folge geleistet und entsprechende Insignien von Clubhäusern, Kutten und Motorrädern entfernt haben“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Anwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Folgen der Vereinsgesetzänderung für Rockerclubs“. Die Abgeordnete weiter:

„Für mich ist nicht ersichtlich, dass die Novelle des Vereinsgesetzes vor drei Jahren zu einem messbaren Rückgang sogenannter Rockerkriminalität geführt hat. Die von der Bundesregierung genannten Folgen wie die Reduzierung eines vermeintlichen Gefahrenpotentials sind mehr gefühlt als nachgewiesen. Dass bislang verfeindete Rockerclubs ihre zuvor auch gewaltsam ausgetragenen Differenzen zurückstellen, um gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht für ihre Rechte zu streiten, mag ein positiver Nebeneffekt sein. Dies legitimiert meiner Ansicht nach nicht die Vereinsgesetzänderung, durch die zahlreiche unbescholtene Rocker in Mithaftung für einige schwarze Schafe genommen wurden.

Man muss kein Freund von Rockern sein, um die laufende Verfassungsbeschwerde von Rockerclubs gegen die Vereinsgesetzänderung zu unterstützten. Denn die Bundesregierung bestätigt ausdrücklich, dass von solchen Symbolverboten auch andere Vereine betroffen sein können. Es geht hier also um eine Frage demokratischer Rechte.“

Die Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

KA 19_18028_Vereinsgesetz