Nazisymbol Schwarze Sonne gehört verboten

„Es ist mir völlig unverständlich, warum ein direkt auf die SS zurückgehendes Symbol, das heute als Erkennungszeichen unter Neonazis weitverbreitet ist, nicht verboten wird“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Verwendung des Symbols der Schwarzen Sonne bei Neonazis“ (BT-Drucksache 19/16827). Die Abgeordnete weiter:

„Kenner der rechtsextremen Szene wissen, dass die Schwarze Sonne, die aus drei überlagernden Swastika besteht, vielen Nazis als Ersatzsymbol für das verbotene Hakenkreuz dient. Dass dies der Bundesregierung laut eigenen Angaben nicht bekannt ist, lässt einmal mehr an der Fähigkeit und dem Willen der Sicherheitsbehörden zweifeln, ernsthafte Schritte gegen die militante Naziszene einzuleiten.

Auch die Bundesregierung gibt an, dass es sich bei der Schwarzen Sonne um eine auf antisemitisch-völkische Esoterik zurückgehende Schöpfung der SS handelt, die erstmals in Form eines Bodenmosaiks in der zur SS-Ordensburg umgebauten Wewelsburg in Nordrhein-Westfalen gezeigt wurde. Ebenso bestätigt die Bundesregierung, dass die Schwarze Sonne unter Neonazis als Ausdruck der eigenen Gesinnung außerhalb strafrechtlicher Relevanz weit verbreitet sei.

Die Argumentation der Bundesregierung, dass nicht jede geheime oder mehrdeutige Symbolgebung durch das Verbot von NS-Symbolen erfasst werden könne, greift hier offensichtlich nicht. Denn bei der Schwarzen Sonne handelt es sich keineswegs um ein mehrdeutiges Geheimsymbol. Sie ist vielmehr von ihrem Ursprung und ihrer Nutzung her ein eindeutiges Nazisymbol, das ebenso wie das Hakenkreuz und die SS-Runen verboten gehört.“

Anfrage und Antwort:

1917221_Schwarze_Sonne