Nutzen des RADAR-Instruments zur Gefährdereinstufung bleibt offen

„Es spricht überhaupt nichts dagegen, sich Personen, die sich im Umfeld gewaltbereiter Islamistenszene tummeln, genauer anzusehen. Nach wie vor bleiben aber die Kriterien extrem vage, mit denen bestimmte Personen als Gefährder oder als Hochrisikoperson eingestuft werden. Aus grundrechtlicher Sicht ist das ein Problem, das man ernst nehmen muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE“ (Drs. 19/12401). Die Abgeordnete weiter:

„Ich wundere mich schon darüber, dass einerseits ein beachtlicher Aufwand zur Einzelfallbetrachtung dieser Personen betrieben wird, das BKA aber andererseits kaum substantiierte Angaben zu ihnen machen kann. Den Nachweis eines konkreten polizeilichen Nutzens des RADAR-Systems bleibt die Bundesregierung komplett schuldig. Hier muss sie dringend nachbessern, wenn sie die grundrechtlichen Schwierigkeiten wirklich ausräumen will.

Dass die militante Naziszene endlich mehr in den polizeilichen Fokus gerät, ist überfällig. Ob das RADAR-Instrument hierfür taugt, ist leider zweifelhaft. Das muss die Bundesregierung unbedingt noch schlüssig darlegen.“

Die Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

RADAR