Nutzen des RADAR-Instruments zur Gefährdereinstufung bleibt offen

„Es spricht überhaupt nichts dagegen, sich Personen, die sich im Umfeld gewaltbereiter Islamistenszene tummeln, genauer anzusehen. Nach wie vor bleiben aber die Kriterien extrem vage, mit denen bestimmte Personen als Gefährder oder als Hochrisikoperson eingestuft werden. Aus grundrechtlicher Sicht ist… weiter …