Deutsch-italienisches Zurückweisungsabkommen ist klarer Bruch von EU-Recht

„Welcher Mitgliedstaat in der EU für die Asylprüfung zuständig ist, regelt die Dublin-Verordnung. Wenn zwei Mitgliedstaaten jenseits dieses verbindlichen und vorrangigen EU-Rechts bilaterale Abkommen zur Zurückweisung von Schutzsuchenden abschließen, ist das ein klarer Bruch von EU-Recht. Dass selbst die Minimalstandards der ohnehin schon flüchtlingsfeindlichen und zutiefst ungerechten Dublin-Verordnung durch nationale Alleingänge unterlaufen werden, zeigt die ganze Misere der europäischen Flüchtlingspolitik“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den Abschluss der Verhandlungen zu einem Zurückweisungsabkommen mit Italien. Jelpke weiter:

„Wenn die Bundesregierung mit den Ländern Italien, Griechenland und Spanien Abkommen jenseits der Dublin-Verordnung trifft, dann einzig und allein deshalb, um, wie von Seehofer politisch gefordert, direkte Zurückweisungen zu ermöglichen. Nach der EU-Grundrechte-Charta und den Bestimmungen der Dublin-Verordnung wären aber zumindest die Anhörung der Asylsuchenden und eine effektive Rechtsschutzmöglichkeit gegen die staatliche Entscheidung zu gewährleisten. Das ist innerhalb von 48 Stunden nicht möglich. Anderen EU-Mitgliedstaaten – zu  Recht – mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorzuwerfen, selbst aber EU-Recht sehenden Auges zu brechen, geht gar nicht. Ich fordere die EU-Kommission  auf, zu diesen unerhörten Vorgängen klar und unmissverständlich Stellung zu beziehen.“