Roma als NS-Opfer: Ignoriert und verdrängt

Die von der Bundesregierung mitgeteilten Zahlen beziehen sich auf den sogenannten Wiedergutmachungsdispositionsfonds, der Mittel für nicht-jüdische NS-Opfer vorsieht. In der Praxis sind dies meist Sinti und Roma.

Die Diskriminierung in der Entschädigungspolitik trifft insbesondere Sinti und Roma, die nicht deutsche Staatsbürger sind. Für diese gibt es maximal 2556 Euro – einmalig. Häufig wird aber auch diese Summe verweigert: Dann nämlich, wenn die Betroffenen in der Vergangenheit schon einmal Mittel erhalten hatten. So erhielten einige Roma aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion Anfang der 2000er Jahre Summen von rund 400 Dollar – und damit sind sie automatisch von der höheren Einmalzahlung ausgeschlossen.

Über Erleichterungen bei den Antragsvoraussetzungen, die es in den letzten Jahren gegeben hat (Absenkung der „Mindesthaftdauer“, Wegfall bestimmter Anforderungen) werden jene NS-Opfer, deren Anträge früher abgelehnt worden waren, von der Bundesregierung nicht informiert! Das sollen, findet die Bundesregierung, die „zuständigen Verbände“ erledigen. So schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung ab.

 

Noch gibt es einige Hundert, wenn nicht Tausende Überlebende. Sie verdienen endlich, ähnlich wie jüdische Überlebende, monatliche Entschädigungszahlungen!

1901537 Entschädigung WDF