NS-Verbrechen in Italien: Deutschland weiterhin auf der Anklagebank

„30 Entschädigungsklagen von Nazi-Opfern sind derzeit vor italienischen Gerichten anhängig. Die Bundesregierung muss ihre sture Verweigerungshaltung endlich aufgeben“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, unter Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Entschädigung italienischer NS-Opfer. Jelpke weiter:

 

In 30 anhängigen Verfahren fordern ehemalige Zwangsarbeiter, Militärinternierte, Massaker-Opfer bzw. deren Erben Entschädigung. Drei Urteile sind bereits rechtskräftig gegen Deutschland ergangen.

Zwar hatte der Internationale Gerichts (IGH) vor vier Jahren auf Antrag der Bundesregierung entschieden, die Urteile der italienischen Justiz verstießen gegen die sogenannte Staatenimmunität. Möglich gemacht wurden die neuen Verfahren aber durch eine Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtshofes, der die Staatenimmunität im Fall von schwersten Menschenrechtsverletzungen nicht gelten lässt.

 

Die Bundesregierung hat die Gerichtsverfahren in Italien boykottiert, und stattdessen „in mehreren Verbalnoten“ gegenüber der italienischen Regierung interveniert. Diese hat zwar zugesagt, vor Gericht „im Sinne der Bundesrepublik Deutschland“ zu agieren, aber zugleich betont, sie müsse die Unabhängigkeit der Justiz respektieren.

Die Bundesregierung bekräftigt, dass sie auch künftig nicht bezahlen will. Vielmehr macht sie ihre Bereitschaft deutlich, gegen Italien erneut vor dem IGH vorgehen. Ich rechne mit einem solchen Schritt spätestens dann, wenn die Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums bevorsteht, um die Forderung der NS-Opfer zu vollstrecken.

 

Diese Entschädigungsverweigerung ist absolut schäbig. Ich stehe voll und ganz hinter den Forderungen italienischer NS-Opfer und fordere von der Bundesregierung, diesen hochbetagten Menschen endlich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

18-7597 Italien NS Entschädigung