Antwort Kleine Anfrage (17/1484): Einschätzung des Rote Hilfe e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz berichtet regelmäßig in seinen Jahresberichten auch über die Rote Hilfe. Die Rote Hilfe versucht, überparteilich und unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung die Betroffenen von staatlicher Repression gegen politischen Aktivismus solidarische Hilfe zu organisieren. Sie äußert sich selbst nicht inhaltlich zu politisch-inhaltlichen Fragen jenseits ihres unmittelbaren Wirkungsfeldes. Sie kritisiert den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Beobachtung mit dem Hinweis auf ihre „kommunistische Tradition“, zu der sie sich „ohne jede Einschränkung“ bekenne. weiter …