Komplex bleibt im dunkeln

NSU-Netzwerk: Bundesgerichtshof bestätigt Freiheitsstrafe für Neonaziterroristin Zschäpe. Mildes Urteil gegen Helfer kommt auf Prüfstand

von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt vom 20.08.202021)

 

Die Urteile gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und zwei ihrer Unterstützer bleiben rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision der verurteilen Neonazis zurück. Im Falle eines weiteren Mithelfers wird im Dezember erneut verhandelt.

Zschäpe gilt als das einzige überlebende Mitglied des Kerntrios des »Nationalsozialistischen Untergrunds«, der zwischen 2000 und 2007 neun migrantische Kleinhändler sowie eine Polizistin ermordet und zahlreiche weitere Personen bei Bombenanschlägen verletzt hatte. 2011 flog die Gruppe auf, zwei Mitglieder – Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – töteten sich selbst, Zschäpe stellte sich der Polizei. Der Vorgang legte erhebliche Mängel in der Arbeit der Sicherheitsbehörden offen, welche die Taten stets Migranten zugeschrieben hatten. Zudem wurde bekannt, dass Neonazis aus dem Umfeld des Trios vom Verfassungsschutz ausgestattet und vor polizeilichem Zugriff bewahrt wurden.

Vor drei Jahren wurde Zschäpe vom Oberlandesgericht (OLG) München wegen zehnfachen Mordes und anderer Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihre Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Der BGH bekräftigte jetzt die Auffassung des OLG. Zschäpe habe »maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen zur Tatbegehung« genommen. Insbesondere habe sie am Ausspähen der Tatorte mitgewirkt, die Durchführung der Anschläge besprochen und dem Trio eine unauffällig-bürgerliche Fassade verschafft. Der BGH nahm lediglich eine geringfügige Korrektur des Schuldspruches vor, bestätigte aber die Verurteilung, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Entlassung ausschließt.

Auch die Verurteilung von Ralf Wohlleben, der für das Trio Waffen beschafft hatte, zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord sowie von Holger Gerlach wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren wurde bestätigt. Hingegen muss im Fall eines weiteren NSU-Helfers, André Eminger, erneut verhandelt werden. Er hatte vor dem OLG nur zweieinhalb Jahre erhalten. Dabei gilt Eminger als einer der engsten Komplizen der Neonazigruppe. Er hatte sie über Jahre hinweg mit Geld, Wohnungen, Fahrzeugen und Dokumenten versorgt. Noch im September 2017 hatte das OLG München einen Haftbefehl gegen ihn wegen »dringenden Tatverdachts« erlassen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft gefordert, das Gericht stufte seine Rolle aber überraschend auf die eines im wesentlichen ahnungslosen Helfers zurück. Der BGH ordnete nun eine erneute mündliche Verhandlung für den 2. Dezember an, das Urteil soll am 15. Dezember ergehen. Martina Renner, Sprecherin der Bundestagsfraktion von Die Linke für antifaschistische Politik, forderte am Donnerstag, dass auch neun weitere beschuldigte Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU angeklagt werden müssten. »Vollständige Aufklärung«, so Renner, »muss das ganze NSU-Netzwerk umfassen.«

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag zeigt unterdessen, dass bundesweit derzeit Hunderte von Neonazis per Haftbefehl gesucht werden. 114 von ihnen werden wegen eines explizit politischen Delikts, 118 wegen einer Gewalttat gesucht. In mehr als einem Drittel der Fälle entziehen sich die Gesuchten seit zwei Jahren oder länger der Festnahme. Auf jeden Neonazi, der festgenommen wird, kommt zudem ein anderer, der neu gesucht wird.