Polizei zum Erkennen von antimuslimischem Rassismus sensibilisieren

„Die Zahl islamfeindlicher Übergriffe auf Muslime und muslimische Einrichtungen in Deutschland bleibt weiterhin hoch. Und die gemeldeten Straftaten sind erfahrungsgemäß nur die Spitze des Eisbergs. Denn viele Drohungen, Beleidigungen und Angriffe werden aus Scheu von den Betroffenen gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Oder aber ermittelnde Polizeibeamte erkennen kein antimuslimisches Tatmotiv, so dass eine Straftat gar nicht erst in die Statistik der politisch motivierten Kriminalität einfließt. Hier ist eine verbesserte Sensibilisierung von Polizei und Justiz gegenüber antimuslimischem Rassismus erforderlich. Zudem sollten Moscheen, die dies wünschen, besonderen polizeilichen Schutz erhalten, um das Sicherheitsgefühl der Gläubigen zu stärken“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage zu „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2020“. Die Abgeordnete weiter:

„Mit permanenten Razzien in Shisha-Bars unter dem Vorwand der Bekämpfung von Clan-Kriminalität werden solche Rückzugsorte für migrantische und muslimische Jugendliche zusätzlich kriminalisiert und in den Fokus der Islamhasser gerückt. Die mörderischen Folgen einer solchen Stigmatisierung konnten wir bei dem Massaker eines Rechtsextremisten an den Besuchern von zwei Shisha-Bars in Hanau im Februar sehen.

Bislang werden die neun Toten von Hanau – anders als die zwei in Halle von einem Faschisten nach seinem Angriff auf eine Synagoge bei einem Döner-Imbiss ermordeten Menschen – nicht in der Liste der Opfer islamfeindlicher und antimuslimischer Gewalt geführt. Dies sollte überprüft werden. Denn diese Morde waren nach allem, was man von der wirren Ideologie des Mörders bislang weiß, nicht nur rassistisch sondern auch islamfeindlich motiviert. Rassismus, Antisemitismus und Hass auf Muslime gehen immer öfter eine brandgefährliche Liaison in der Gedankenwelt von Rechtsextremisten ein.“

Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen:

KA 19_20006_Islamfeindlichkeit_1Q20