Bundespolizei muss für verlorenes Gepäck bei Abschiebungen haften!

„Abschiebungen stellen einen brutalen Eingriff in das Leben der Betroffenen dar. Viele Menschen werden zur Ausreise gezwungen, nachdem sie jahrelang in Deutschland gelebt haben und müssen folglich in ihrem Herkunftsland von Null anfangen und sich eine ganz neue Existenz aufbauen. Wenn ihnen dann noch im Zuge der Abschiebung ihre Wertsachen gestohlen werden oder sogar ihr gesamtes Hab und Gut verloren geht, kann das existenzielle Notlagen zur Folge haben“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Gepäckverlust bei Abschiebungen.

Aus der Antwort geht hervor, dass die Bundespolizei bei Abschiebungen grundsätzlich kein Handgepäck gestattet. In der Folge sind Betroffene gezwungen, Wertgegenstände wie Mobiltelefone und Schmuck wie auch wichtige Dokumente als Aufgabegepäck abzugeben.

Jelpke dazu weiter:

„Es wäre das Mindeste, den Abgeschobenen zu ermöglichen, den Inhalt des  aufgegebenen Gepäcks protokollieren zu lassen, sodass ihnen im Verlustfall dessen Wert ersetzt werden kann. Für verloren gegangene oder gestohlene Wertsachen muss die Bundespolizei haften, weil sie es ist, die die Mitnahme im Handgepäck verhindert.

Dass Betroffenen ihre Handys ins Aufgabegepäck geben müssen, ist besonders problematisch. So wird ihnen nämlich die Möglichkeit genommen, einen Anwalt zu kontaktieren. In einem Rechtsstaat muss aber jederzeit gewährleistet sein, dass bei einer Zwangsmaßnahme wie einer Abschiebung ein Rechtsbeistand verständigt werden kann.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_18635 Gepäckverlust bei Abschiebungen