Pauschale Widerrufsprüfungen sind flüchtlingsfeindliche Schikane

„Die Zahlen belegen, dass läppische 0,5 Prozent der Widerrufsprüfverfahren zu einer Rücknahme zum Beispiel wegen mutmaßlicher Täuschung führten. Damit erweisen sich die hunderttausenden pauschalen Widerrufsprüfungen ohne konkreten Anlass als bürokratischer Unsinn, unnötige Belastung schutzbedürftiger Flüchtlinge und nicht zuletzt als Steuergeldverschwendung „, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage zu obligatorischen Widerrufsprüfungen im Asylverfahren. Die Abgeordnete weiter:

„Nicht die Anerkennungen von Flüchtlingen sind das Problem, sondern die Ablehnungen. Während die Schutzgewährungen einer Überprüfung fast immer standhalten, müssen die Gerichte Ablehnungen des BAMF zehntausendfach korrigieren. Statt hunderttausendfacher Widerrufsprüfungen brauchen wir dringend Qualitätsverbesserungen – insbesondere eine unabhängige Asyl-Verfahrensberatung. Doch obwohl diese sogar im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, will die Koalition dafür kein Geld locker machen. Da wäre es doch das Mindeste, die anlasslosen Regelüberprüfungen, die es so fast nur in Deutschland gibt, abzuschaffen und Personal für bessere, schnellere Verfahren und für die Integration einzusetzen.“

Die Kleine Anfrage kann unter folgendem Link abgerufen werden: KA 19_12455 Ergänzende Informationen Asylstatistik I und II 2019 Widerspruchsprüfungen