Binationale Ehen nicht wie Ehen zweiter Klasse behandeln

„Wissenschaftliche Untersuchungen und Erfahrungsberichte von Betroffenen belegen beim Familiennachzug seit Jahren gravierende Verletzungen des Grundrechts auf Ehe und Familie, aber die Bundesregierung weigert sich hartnäckig, Probleme bei der Visavergabepraxis zur Kenntnis zu nehmen,“ kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Scheineheverdacht im Familiennachzugsverfahren. Die Politikerin weiter:

„Neben einer langen Verfahrensdauer und Schwierigkeiten beim Erwerb des A1-Sprachzertifikats begegnen viele binationale Paare dem Problem, dass die Behörden die Schutzwürdigkeit ihrer Ehe anzweifeln. Die Bewertung, ob eine Ehe schutzwürdig ist, erfolgt aber vollkommen intransparent. Botschaftsmitarbeiter sollen ‚kulturelle Besonderheiten‘ und das ‚ortsübliche Verständnis‘ der Ehe berücksichtigen. Was darunter zu verstehen ist, ist ihrem eigenen Gutdünken überlassen.

Im Jahr 2017 erfasste die Bundespolizei lediglich dreißig Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Scheinehe ergab. Diese überaus geringe Zahl wirft die grundsätzliche Frage auf, warum in den Visumsverfahren überhaupt so streng nach Scheinehen Ausschau gehalten wird. Ehepaare werden aufgrund langjähriger Prüfverfahren auf Jahre getrennt. Diesem schweren Grundrechtseingriff steht eine Handvoll Fälle gegenüber, in denen die Bundespolizei lediglich den Verdacht hat, dass ein Visum oder Aufenthaltstitel mittels einer sogenannten Scheinehe erschlichen worden sein könnte.“

Die Antwort der Bundesregierung kann hier eingesehen werden: 1902220 Scheinehe