Unnötige Wahlbehinderung von Auslandsdeutschen

„Dass mehr als 25 Jahre im Ausland lebende Auslandsdeutsche für ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis ihre Vertrautheit mit und Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in Deutschland nachweisen müssen, ist meiner Ansicht nach unnötig. Bereits die durch den Antrag auf Eintragung ins Wählerregister geäußerte Absicht der Wahlteilnahme sollte als Nachweis des Interesses an den politischen Verhältnissen in Deutschland ausreichen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Möglicher Verlust des Wahlrechts bei Auslandsdeutschen“ (Drs. 18/13462). Die Abgeordnete weiter:

„Die Bundesregierung bleibt weiterhin eine klare Aussage schuldig, wie die persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland letztlich inhaltlich nachgewiesen werden kann. Zwar gibt es keine Statistik darüber, wie viele Personen tatsächlich von dieser Regelung betroffen sind. Doch entsprechende Medienberichte haben für Beunruhigung gesorgt und dem Ansehen der Bundesrepublik im Ausland geschadet. Auch wenn die Wahlrechtsänderung im Jahr 2013 von allen vier im Bundestag vertretenen Fraktionen im Einvernehmen beschlossen wurde, sollte in diesem Punkt eine Nachbesserung erfolgen.

Folgt man der Logik dieser Regelung, müsste im Umkehrschluss in Deutschland lebenden Ausländern das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl zugebilligt werden, da sie ja von den hiesigen politischen Verhältnissen unmittelbar betroffen sind. Dies wäre aus meiner Sicht zu begrüßen.“

Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

1813579 Wahlrecht Auslandsdeutsche