Kuttenverbot für Rocker ist unzulässige Sippenbestrafung

„Auch wenn die Rocker sich erst einmal dem Kuttenverbot gebeugt haben, bleibt DIE LINKE. dabei: Diese Maßnahme ist nicht geeignet zur Bekämpfung der tatsächlich vorhandenen Rockerkriminalität sondern stellt eine Form unzulässiger Sippenbestrafung da“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Kuttenverbotes für Rocker durch Verschärfung des Vereinsgesetzes“. Die Abgeordnete weiter:

„Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die betroffenen Rockerclubs nach Inkrafttreten der Vereinsgesetznovelle anstandslos auf die verbotenen Kutten verzichtet und die Schilder von ihren Clubhäusern abmontiert. Schon dieses gesetzeskonforme Vorgehen zeigt, dass es sich beim Image der Rocker als gesetzloser Krawallbrüder um ein Zerrbild handelt.

Ich begrüße es, dass die großen Rockerclubs sich über ihre Differenzen hinweg zu einer gemeinsamen Verfassungsklage gegen die Vereinsgesetznovelle zusammengeschlossen haben. Diese seltene Einigkeit von ansonsten verfeindeten Rockerclubs sollte der Bundesregierung deutlich machen, dass sie sich mit dem Gesetz einen Bärendienst erwiesen hat, soweit es ihr um die Schwächung der Rocker geht.“

Anfrage und Antwort sind hier einzusehen:

KA 18_11860_Kuttenverbot