Pressemitteilung: Parlamentarische Kontrolle muss auch vor Ort stattfinden

„Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht erforderlich, Abgeordneten das Passieren von Polizeisperren zu ermöglichen. Das Kontrollrecht über die Exekutive beschränke sich lediglich auf das Frage- und Informationsrecht im Parlament. Dies ist eine sehr eingeschränkte Vorstellung von parlamentarischer Kontrolle, die nicht den praktischen Erfordernissen entspricht. Denn wenn Handlungen der Exekutive – konkret: Polizeieinsätze gegen Demonstranten – auf der Straße stattfinden, muss es Abgeordneten möglich sein, ihr Kontrollrecht vor Ort wahrzunehmen. Andernfalls wären die Abgeordneten auch für das Verfassen von parlamentarischen Anfrage allein auf die Schilderungen Dritter angewiesen.
Unsere Wähler erwarten, dass wir hierfür den Elfenbeinturm Bundestag verlassen und uns selber ein Bild machen. Bei dem Polizeieinsatz zum Schutz eines Naziaufmarsches wurden Abgeordnete des Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses im Unterschied zu Journalisten nicht durch Polizeisperren gelassen. Auch von den Frankfurter Occupy-Protesten Ende Mai berichten Abgeordnete, dass sie am Passieren von Polizeisperren gehindert wurden.“

Anfrage und Antwort sind hier einzusehen

KA_17_13632_Schöneweide.pdf