Pressemitteilung: Verfassungsschutz als Zensor bürgerschaftlichen Engagements

„Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass alle im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes geführten Vereinigungen automatisch ihre Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile verlieren. Bislang mussten betroffene Organisationen im Falle einer Erwähnung als „extremistisch“ im Verfassungsschutzbericht ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt oder durch Klage vor dem Finanzgericht nachweisen. Obwohl dieser Weg zukünftig versperrt wird und allein das nach Auffassung der Bundesregierung „sachnähere Verwaltungsgericht“ über die Zulässigkeit der Nennung einer Vereinigung als „extremistisch“ urteilen soll, leugnet die Bundesregierung schlicht eine damit verbundene Halbierung der Rechtswege. Auch einen Bruch mit dem grundgesetzlich vorgeschriebenen föderalistischen Prinzip kann die Bundesregierung nicht erkennen, obwohl zukünftig die Nennung einer Körperschaft in einem einzigen der 16 Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder zum automatischen Entzug der Gemeinnützigkeit auch in jedem anderen Bundesland führen soll. Das Prinzip des föderalen Bundesstaates stehe „einer Berücksichtigung von Erkenntnissen eines anderen Landes im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nicht entgegen“. Doch Verfassungsschutzberichte sind keine Rechtsakte, sondern oft genug nur willkürliche Behauptungen. Eine Evaluation der bisherigen Regelung hat es nicht gegeben, die Zahl von Körperschaften, deren Gemeinnützigkeit aufgrund einer Nennung im Verfassungsschutzbericht aberkannt wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung kann die Notwendigkeit der Gesetzesänderung nicht einmal ansatzweise erklären. Dass die Spitzelbehörden zukünftig als Zensoren bürgerschaftlichen Engagements auftreten, ist eine unerträgliche Vorstellung.“

Anfrage und Antwort können hier gelesen werden:

1710291_Gemeinnützigkeit.pdf