Antwort Kleine Anfrage (17/5010): Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union

In der EU steht ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei kurz vor dem Abschluss. Besonders brisant ist die Verpflichtung auch zur Rücknahme von Drittstaatsangehörigen, die über das eigene Staatsgebiet illegal in das der anderen Vertragspartei eingereist sind. Diese Regelung zielt auf Asylsuchende, die über die Türkei in die EU gelangen. In der Türkei gibt es schon formal keinen Flüchtlingsschutz – während er in EU-Staaten oft verweigert wird und so die Schutzsuchenden zu „Illegalen“ werden. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort das Fehlen eines Schutzsystems in der Türkei, hält aber daran fest, dass auch abgelehnte Asylbewerber aus Drittstaaten in die Türkei abgeschoben werden sollen, wenn sie die Türkei als Transitland genutzt haben. Dies soll selbstverständlich auch dann gelten, wenn die Betroffenen faktisch gar kein Asylverfahren durchlaufen haben. Dies ist häufig bei Asylsuchenden der Fall, die über Griechenland in die EU einreisen, dort kein Asylverfahren beginnen und in einen anderen EU-Staat weiterreisen. Von dort werden sie dann nach Griechenland zurückgeschoben, wo sie aber erneut kein faires Asylverfahren erwarten können. Solche Argumente werden von der Bundesregierung allerdings mit dem Verweis auf formale Zuständigkeiten zurückgewiesen. weiter …

Pressemitteilung: EU baut Türkei zum Vorposten der Flüchtlingsabwehr aus

„Die EU baut die Türkei zum Vorposten der Flüchtlingsabwehr aus, obwohl das Land selbst ein Verfolgerstaat ist“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/4818). Als Konsequenz fordert Jelpke den Stopp des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei. Die Abgeordnete weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/4988): Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 89a, 89b und 91 Strafgesetzbuch

Die 2009 von der damaligen großen Koalition beschlossenen Terrorgesetze werden zu Ermittlungen gegen die Islamistenszene bereits eifrig eingesetzt. Die Gesetze stellen bereits bloße Vorbereitungshandlungen für potentiell zu begehende schwere staatsgefährdende Straftaten unter Strafe.Der Generalbundesanwalt hat nach Angaben der Bundesregierung bislang zehn Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 22 Beschuldigte nach Paragraph 89a StGB »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat« eingeleitet. Acht dieser Verfahren richteten sich gegen deutsche Staatsangehörige, und in neun Fällen wird zugleich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Betroffen ist ausschließlich der »Phänomenbereich Islamismus«. Zu einer Anklage durch den Bundesanwalt kam es bislang erst in einem Fall, über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Gegen 13 Beschuldigte wurde wegen des Aufenthalts in sogenannten Terrorcamps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ermittelt. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/4799): Zusammenarbeit der Spezialeinheiten von Bundespolizei und Bundeswehr

Die Bundesregierung bereitet weitere Schritte vor, um die Bundeswehr im Ausland an polizeilichen Aktionen teilhaben zu lassen und zugleich die Bundespolizei näher ans Militär zu rücken. Eine gemeinsame Weisung des Bundesinnen- und –verteidigungsministeriums beschäftigt sich damit, die Spezialeinheiten der Bundespolizei (GSG 9) und der Bundeswehr (KSK und Marineeinheiten) gemeinsam zur Befreiung deutsche Staatsbürger aus Geiselnahmen im Ausland einzusetzen. Dabei wird die Option offen gelassen, dass die Bundeswehr auch eigenständig bzw. federführend unter Berufung auf den „Verteidigungsauftrag“ solche Operationen durchführt. weiter …

Pressemitteilung: Deutschland darf kein Hinterland für Konterguerilla-Mörder sein

„Während es für kurdische Flüchtlinge aus der Türkei fast unmöglich ist, in Deutschland Asyl zu bekommen, können sich ehemalige Angehörige einer türkischen Konterguerilla-Organisation offenbar unter den Augen des Verfassungsschutzes in Deutschland erneut organisieren“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Die Fraktion hatte eine Kleine Anfrage zu Aktivitäten der sogenannten türkischen Hisbollah (TH), die keine Verbindung zur gleichnamigen libanesischen Partei hat, gestellt. Jelpke weiter:
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Pressemitteilung: Anerkennung von Kurden als eigenständiger Migrantengruppe

„Kurdinnen und Kurden in Deutschland müssen endlich als eigenständige Migrantengruppe anerkannt werden. Das ist die Voraussetzung, um sie in der öffentlichen Unterstützung und Förderung sozio-kultureller Anliegen wie muttersprachlichem Unterricht, Beratung und Betreuung in der eigenen Sprache und Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen mit anderen Migrantengruppen gleichzustellen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Kurdenspezifische Migrationspolitik“. (Drucksache 17/4727). Jelpke weiter: weiter …

Pressemitteilung: Deutschland darf kein Hinterland für Konterguerilla-Mörder sein

„Während es für kurdische Flüchtlinge aus der Türkei fast unmöglich ist, in Deutschland Asyl zu bekommen, können sich ehemalige Angehörige einer türkischen Konterguerilla-Organisation offenbar unter den Augen des Verfassungsschutzes in Deutschland erneut organisieren“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Die Fraktion hatte eine Kleine Anfrage zu Aktivitäten der sogenannten türkischen Hisbollah (TH), die keine Verbindung zur gleichnamigen libanesischen Partei hat, gestellt. Jelpke weiter:
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Rede bei der VVN: Aktuelle Aufgaben von Antifaschismus und Antimilitarismus

Bei der Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Nordrhein-Westfalen hielt Ulla Jelpke eine längere Rede zu den Themen Antifaschismus und Antimilitarismus. Sie verwies anhand der Erfahrung aus den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden, dass man sich bei der antifaschistischen Arbeit nicht auf den Staat verlassen könne. Aktuelle antimilitaristische Aufgaben beleuchtete sie schwerpunktmäßig beim Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen – eine Form der militärischen Indoktrination. weiter …