Pressemitteilung: Anerkennung von Kurden als eigenständiger Migrantengruppe

„Die Bundesregierung hat erstmals Schätzungen bestätigt, die von 800.000 kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ausgehen. Doch nichteingebürgerte Kurden werden weiterhin nach ihren Herkunftsländern als Türken, Iraker, Syrer oder Iraner erfasst. Erschwerend kommt das von der Bundesregierung erneut als „unverzichtbar“ bezeichnete PKK-Verbot hinzu. Damit werden Kurden, die sich für eine Friedenslösung unter Einbeziehung der Befreiungsbewegung in der Türkei/Kurdistan einsetzen, systematisch ausgegrenzt und kriminalisiert. Die Diskriminierung, die viele Kurden durch Zwangsassimilation und Verfolgung in ihren Herkunftsländern erlitten haben, wird so in Deutschland fortgesetzt.“

Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung befindet sich im Anhang

KA_17_4727_kurdenspezifische_Politik.pdf