Pressemitteilung: Obligatorische Asylwiderrufsverfahren müssen endlich abgeschafft werden

„Nach den nun vorgelegten Zahlen endeten im Jahr 2010 von 15.420 Verfahren, mit denen ein Widerruf des Asylstatus oder des Flüchtlingsschutzes geprüft wurde, 2.538 mit einem solchen Widerruf. Damit blieben in 83,6 Prozent der Fälle Asyl- und Flüchtlingsstatus erhalten, 2009 lag diese Quote noch bei 68,7 Prozent. Die erfolgten Widerrufe werden von den Gerichten allerdings nur in einem Viertel der Fälle bestätigt. Bleibt es bei einem Widerruf, verlieren die Betroffenen aufenthaltsrechtliche Privilegien oder werden sogar ausreisepflichtig – für die meisten bedeutet das den unsicheren Status der ‚Duldung’.

Doch auch wer das erste, obligatorische Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Asylanerkennung übersteht, ist keineswegs sicher. Die Durchführung eines solchen Verfahrens liegt im Ermessen der Behörden und kann sich jederzeit wiederholen.

Die Widerrufsverfahren bedeuten eine ständige psychische Verunsicherung der Betroffenen, die sich in Deutschland ein neues Leben ohne Angst vor Verfolgung aufbauen wollen.

Seit 2005 gab es über 100.000 Widerrufsverfahren und fast 40.000 Widerrufe eines Schutzstatus – zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden gut 40.000 Flüchtlinge anerkannt. Kein anderes Land in der EU kennt solche obligatorischen Widerrufsverfahren. DIE LINKE hält daher an ihrer Forderung fest, die in Europa einzigartigen, flächendeckenden Asylwiderrufsverfahren endlich abzuschaffen.“

Hier die vorläufige Fassung der Antwort der Bundesregierung und eine kurze „Alternative Asylbilanz 2010“ zum download:

KA_17_4415_Asylstatistik_IV_10.pdf

Alternative_Asylbilanz_2010.pdf