Artikel: Juristisches Nachspiel für CRS-Beamten

Dagegen hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion von einer »Notsituation« gesprochen, in der 80 Polizisten 1000 Demonstranten gegenübergestanden hätten. Sie seien dabei gewesen, das Gleisbett zu »schottern« und hätten auch die Polizei attackiert. In dieser Situation sei der als Beobachter in eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Bundespolizei eingegliederte CRS-Beamte in den Einsatz seiner deutschen Kollegen integriert gewesen. Gemeinsam mit dem Einsatzführer der Hundertschaft habe er einen Blockierer aus dem Gleisbereich gehoben.

Die Bundesregierung hatte erklärt, der Einsatz des mit Pistole, Schlagstock und Spezialhandschuhen bewaffneten CRS-Beamten sei durch den Prümer Vertrag über grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit gedeckt. Aufgrund dieses Vertrages seien ausländische Polizeibeamte regelmäßig auch mit exekutiven Befugnissen ausgestattet. »Offensichtlich bestehen auch bei der Justiz Zweifel an der Darstellung der Bundesregierung«, kommentiert die Linksfraktion die Einleitung der Ermittlungen. »Sollte sich herausstellen, daß der französische Beamte tatsächlich seine Befugnisse überschritten hat, muß dies auch Konsequenzen für die Bundesregierung haben.