Rede im Bundestag: Der absolute Vorrang des Kindeswohls muss vorbehaltlos gelten!

Wer das Kindeswohl ernst nimmt, der muss auch sagen: „Gleiche Rechte für alle Kinder“, und nicht „Weniger Rechte für ausländische Kinder.“ Doch genau diese verkehrte Politik betreiben die Bundesregierungen im Schatten der Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention schon seit deren In-Kraftreten im Jahr 1992.
Daran hat übrigens auch die Koalition aus SPD und Grünen nichts geändert, darüber kann auch der wortreiche Antrag der Grünen-Fraktion nicht hinwegtäuschen.
Die FDP-Fraktion hat ebenfalls einen Antrag gestellt, der die Rücknahme des Vorbehaltes fordert. Denn diese Vorbehalte hätten sich sozusagen erledigt, die Kinderrechtskonvention sei in vollem Umfang umgesetzt. Die Bundesregierung wiederum argumentiert, der Vorbehalt habe sowieso nur Symbolcharakter.
Wenn die Bundesregierung behauptet, der Vorbehalt habe nur eine Art Symbolcharakter und könne genauso gut auch bestehen bleiben, ist das eine absolute Irreführung. Denn der vierte Vorbehalt, um den es uns hier geht, legitimiert die Benachteiligung nicht-deutscher Kinder. Deswegen fordert die Fraktion DIE LINKE, diesen Vorbehalt endlich aufzugeben. Aber wir zeigen mit unserem Antrag auch einen Weg, wie ohne Zurücknahme des Vorbehalts die Situation der betroffenen Kinder ganz konkret verbessert werden kann.
Benachteiligt werden vor allem Flüchtlingskinder und Kinder, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen in Deutschland ein unwürdiges Verfahren zur Altersfeststellung durchlaufen, und sie gelten schon mit 16 als „asylmündig“. Sie werden also wie Erwachsene behandelt und in Sammelunterkünften untergebracht. Schon für Erwachsene ist diese Form der Unterbringung schlicht unwürdig. Für Kinder sind solche Massenunterkünfte erst recht kein Umfeld, in dem sie aufwachsen sollten. Und sogar in Abschiebe- und Zurückweisungshaft werden Kinder immer noch genommen, wenn auch in abnehmender Zahl. Im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht muss klargestellt werden: die Unterbringung von Kindern in Massenunterkünften und Gefängnissen muss ausgeschlossen sein.
Uns ist bewusst, dass es hier auch eine starke Mitverantwortung der Länder gibt. Sie sind besonders bei den sozial- und jugendhilferechtlichen Regelungen und Maßnahmen gefordert, sich an der Konvention und dem absoluten Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Ihnen obliegen zum Beispiel die kindgerechte Unterbringung, ausreichende psychotherapeutische Angebote, die Förderung von persönlichen statt amtlichen Vormundschaften. Es wäre beschämend, wenn die damit verbundenen Kosten der tatsächliche Grund sind, warum die Länder den ausländerrechtlichen Vorbehalt nicht zurücknehmen wollen!
Ich will zum Ende meiner Rede noch einen anderen Bereich streifen, in dem es nach wie vor keinen Vorrang des Kindeswohls gibt: Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, erhalten nur die medizinische Notfallversorgung. Das reicht nicht aus. Noch schlimmer ist es aber für Kinder ohne Aufenthaltsstatus. Ihnen wird jeder Anspruch auf medizinische Versorgung verwehrt. Das betrifft dann auch Kinder, die hier geboren sind. Kinder ohne Aufenthaltsstatus wachsen hier in völliger Rechtlosigkeit auf. Mit unserem Antrag wollen wir dem endlich ein Ende bereiten. Wir wollen, dass Kinder, egal welcher Nationalität und egal mit welchem Aufenthaltsstatus, ihre Rechte, die sich aus der UN-Konvention ergeben, in vollem Umfang wahrnehmen können.

(Rede wurde zu Protokoll gegeben)

1608885_UN-Kinderrechtskonvention.pdf