Europäischer Gerichtshof bestätigt Menschenrechtszynismus im Asylrecht

„Der Europäische Gerichtshof befand heute, dass sich die EU Mitgliedstaaten nicht zu scheren brauchen, wenn die Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen hilfesuchend an ihre Türen klopfen. Das Gericht hat sich leider nicht getraut, die Mitgliedstaaten der EU dazu zu verpflichten, die Menschenrechte ernst zu nehmen und offenkundig Schutzbedürftigen eine sichere Einreise zu ermöglichen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. die EuGH Entscheidung zum humanitären Visa. Der Gerichtshof entschied, dass keine Verpflichtung für EU Staaten bestünde, humanitäre Visa zu erteilen und somit einen Asylantrag innerhalb der EU zuzulassen.  Jelpke weiter:

„Es bleibt damit beim real praktizierten Menschenrechtszynismus in der Asylpolitik: Formal gilt das Asylrecht, aber in der Praxis tun die Mitgliedstaaten alles, damit möglichst wenige Flüchtlinge die EU überhaupt noch erreichen. Viele Tausende Schutzsuchende sterben jährlich infolge dieser Abschottungspolitik der EU. Die EU zwingt Menschen auf immer gefährlichere Fluchtwege und lässt so die Profite der Schlepper steigen. Wenn Europa überhaupt noch als Anwalt der Menschenrechte ernst genommen werden will, muss es Menschen in Not endlich sichere Fluchtwege öffnen. Humanitäre Visa für schutzbedürftige Flüchtlinge sind ein Weg, um wirksamen Schutz zu gewähren.“