Keine Zwangsverpartnerung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften!

„Die Bundesregierung führt für in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete eine Art ‚Mitwirkungspflicht‘ zum gemeinsamen Wirtschaften ein. Dadurch sollen sie Einspareffekte erzielen, wie sie auch in Paarhaushalten entstünden. Das sei auch Menschen zumutbar, die einander nicht nahestehen oder keine Lebensgemeinschaft eingegangen sind, da sie ja ‚nur für die Dauer der Zuweisung in die Sammelunterkunft gemeinsam leben müssen‘. Das ist eine abenteuerliche und zynische Konstruktion, mit der eine verfassungswidrige zehnprozentige Kürzung der ohnehin schon viel zu geringen Leistungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften begründet werden soll“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage. Jelpke weiter: weiter …

Geplante Leistungskürzungen für Asylsuchende sind verfassungswidrig

„Erneut tritt die Bundesregierung die Menschenwürde von Flüchtlingen mit Füßen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Pläne aus dem Bundessozialministerium, die Leistungen für Asylsuchende zu kürzen. Jelpke weiter: weiter …