Antwort Kleine Anfrage (16/5660): Strafvollzug in Deutschland
Der Strafvollzug ist eine Angelegenheit der Länder, muss allerdings Republikweit dennoch am gleichen Maßstab gemessen werden können. Das ergibt sich unter anderem aus dem Sozial- und Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes. Dazu muss der Bundesgesetzgeber bei zu deutlichen Qualitätsunterschieden im Strafvollzug entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen schaffen können. Dazu müsste allerdings entsprechendes Zahlenmaterial vorliegen – was die Bundesregierung aber scheinbar gar nicht erhebt, wie aus der Antwort hervorgeht. weiter …